+INF.1.A3 Einhaltung von Brandschutzvorschriften (B)

INF.1.A3 Einhaltung von Brandschutzvorschriften (B)

Die bestehenden Brandschutzvorschriften sowie die Auflagen der Bauaufsicht MÜSSEN eingehalten werden. Die Fluchtwege MÜSSEN vorschriftsmäßig ausgeschildert und freigehalten werden. Es MUSS regelmäßig kontrolliert werden, dass die Fluchtwege benutzbar und frei von Hindernissen sind, damit das Gebäude in einer Gefahrensituation schnell geräumt werden kann. Bei der Brandschutzplanung SOLLTE die örtliche Feuerwehr hinzugezogen werden.

Unnötige Brandlasten MÜSSEN vermieden werden.

Es MUSS eine Brandschutzbeauftragte oder einen Brandschutzbeauftragten oder eine mit dem Aufgabengebiet betraute Person geben. Diese Person MUSS geeignet geschult sein.

1. Prezentare generală

Titlu Standard

1.1 Referințe

1.2 Cerințe identificate

1.3 Reglementări asociate

2. Cerințe identificate

Cerințe
Sursă Cerință

3. Reglementări asociate

Reglementări
Sursă Reglementare

Tichete legate