+INF.1.A3 Einhaltung von Brandschutzvorschriften (B)

INF.1.A3 Einhaltung von Brandschutzvorschriften (B)

Die bestehenden Brandschutzvorschriften sowie die Auflagen der Bauaufsicht MÜSSEN eingehalten werden. Die Fluchtwege MÜSSEN vorschriftsmäßig ausgeschildert und freigehalten werden. Es MUSS regelmäßig kontrolliert werden, dass die Fluchtwege benutzbar und frei von Hindernissen sind, damit das Gebäude in einer Gefahrensituation schnell geräumt werden kann. Bei der Brandschutzplanung SOLLTE die örtliche Feuerwehr hinzugezogen werden.

Unnötige Brandlasten MÜSSEN vermieden werden.

Es MUSS eine Brandschutzbeauftragte oder einen Brandschutzbeauftragten oder eine mit dem Aufgabengebiet betraute Person geben. Diese Person MUSS geeignet geschult sein.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta