+GEB.9.7 Zweckentfremdung
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GEB.9.7 Zweckentfremdung
Gebäudemanagement für Räume für technische Infrastruktur SOLLTE die Verwendung der Räume zu anderen Zwecken untersagen. Erläuterung Werden Räume für technische Infrastruktur zu weiteren Zwecken, z.B. als Arbeitsplatz, Durchgangsraum oder Abstellraum genutzt, so erhöht dies das Risiko versehentlicher Schäden oder des Zugriffs Unbefugter auf die Infrastruktur.
1. Prezentare generală
1.1 Referințe
1.2 Cerințe identificate
1.3 Reglementări asociate
2. Cerințe identificate
3. Reglementări asociate
Reglementări
| Sursă |
Reglementare |
Tichete legate
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