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+Artikel 2 (5) |
Artikel 2 (5)Die Mitgliedstaaten können Kreditverträge in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub von der Anwendung dieser Richtlinie ausnehmen,
a)
die von einem Kredit- oder Zahlungsinstitut bereitgestellt werden,
b)
nach denen der Kredit binnen 40 Tagen zurückzuzahlen ist und
c)
die zinsfrei sind und bei denen nur geringe Gebühren für die Erbringung der Zahlungsdienstleistung anfallen. 1. Prezentare generală
1.1 Referințe1.2 Cerințe identificate1.3 Standarde asociate2. Cerințe identificate
3. Standarde asociate
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