+BTO 1.2.6 Risikovorsorge
---+BTO 1.2.6 Tz 1
---+BTO 1.2.6 Tz 2
---+BTO 1.2.6 Tz 3

BTO 1.2.6 Risikovorsorge

BTO 1.2.6 Risikovorsorge

1. Prezentare generală

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Titlu Reglementare
BTO 1.2.6 Tz 1

Das Institut muss Kriterien festlegen, auf deren Grundlage Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen für das Kreditgeschäft zu bilden sind (z. B. durch ein institutsinternes Forderungsbewertungsverfahren). Die angewandten Rechnungslegungsnormen sind hierbei zu beachten. Bei der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfs muss eine Überprüfung der Sicherheitenwerte oder ggf. eine neue Bewertung erfolgen.

BTO 1.2.6 Tz 2

Die erforderliche Risikovorsorge ist zeitnah zu ermitteln und fortzuschreiben. Ein erheblicher Risikovorsorgebedarf ist der Geschäftsleitung unverzüglich mitzuteilen.

BTO 1.2.6 Tz 3

Das Institut muss die Methoden und Verfahren zur Risikovorsorge anhand von Rückvergleichen regelmäßig überprüfen, um Abweichungen zwischen den gebildeten Wertberichtigungen und den tatsächlich eingetretenen Verlusten bis zur vollständigen Ausbuchung des Engagements möglichst zu vermeiden.

1.1 Referințe

1.2 Cerințe identificate

1.3 Standarde asociate

2. Cerințe identificate

Cerințe
Sursă Cerință

3. Standarde asociate

Standarde
Sursă Cerință
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