+PrüfbV - Abschnitt 9 - Schlussvorschriften
---+PrüfbV § 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung
---+PrüfbV § 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
---+PrüfbV Anlage 1 (zu § 70)
---+PrüfbV Anlage 2 (zu § 70)
---+PrüfbV Anlage 3 (zu § 70)
---+PrüfbV Anlage 4 (zu § 70)
---+PrüfbV Anlage 5 (zu § 27)

PrüfbV - Abschnitt 9 - Schlussvorschriften

-

1. Pregled

,
Naslov Regulativa
PrüfbV § 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung

(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung sind erstmals auf die Prüfung anzuwenden, die das nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahr betrifft. Für vor dem 1. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahre findet die Prüfungsberichtsverordnung vom 23. November 2009 (BGBl. I S. 3793), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, weiterhin Anwendung.

(2) § 29a in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) ist erstmals auf die Prüfung für nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.

(3) § 29b in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 720) ist erstmals auf die Prüfung für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.

(4) Die Anlage 1 Position (7) Nummer 1 und die Anlage 3 Position (5) Nummer 1 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 720) sind erstmals auf die Prüfung für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.

(5) § 47 in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lage- und Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. § 47 in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung ist letztmals anzuwenden auf Lage- und Konzernlageberichte für das vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr.

(6) Die §§ 26, 27 und Anlage 5 in der ab dem 24. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf einen Berichtszeitraum der Prüfung anzuwenden, der am 26. September 2017 oder später endet, es sei denn, der Prüfungsbericht ist bereits vor dem 24. Januar 2018 bei der Bundesanstalt eingereicht worden.

PrüfbV § 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsberichtsverordnung vom 23. November 2009 (BGBl. I S. 3793), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, außer Kraft.

PrüfbV Anlage 1 (zu § 70)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 948 - 952)


Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II


Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


PositionBerichtsjahr (1)Vorjahr (2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen
 1.Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch:
ja (= 0) / nein (= 1)

300
 2.Institut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen:
ja (= 0) / nein (= 1)

428
 3.Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB001
(2)Daten zur Vermögenslage
 1.Bestand Reserven nach § 340f HGB
a)nicht als Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach
§ 340f HGB

002
b)aufgrund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene Reserven nach § 340f HGB
400
 2.Reserven nach § 26a KWG i. d. F. vom 11. Juli 1985401
 3.Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
a)Bruttobetrag der Kursreserven301
b)Nettobetrag der Kursreserven302
 4.Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
a)Bruttobetrag der Kursreserven303
b)Nettobetrag der Kursreserven1)304
 5.Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen

305
 6.Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
306
 7.Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden (soweit sie als Eigenmittel nach Artikel 484 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) i. V. m. § 10 Absatz 2b Nummer 6 KWG i. d. F. bis 31.12.2013 berücksichtigt werden)


005
 8.Beteiligungen an einem in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 27 Buchstabe c bis h CRR genannten Unternehmen der Finanzbranche
402
(3)Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung
 1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten
022
250Stk.Stk.
 2.Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten
023
251Stk.Stk.
 3.Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundesbank
a)Zusagen024
b)Inanspruchnahme025
(4)Daten zur Ertragslage
 1.Zinsergebnis
a)Zinserträge029
b)Zinsaufwendungen030
c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten
031
d)Zinsergebnis032
 2.Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen403
 3.Provisionsergebnis
a)Provisionserträge313
b)Provisionsaufwendungen314
c)Provisionsergebnis033
nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandelsbanken sind:
 4.Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB
a)aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands034
b)aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen035
c)aus Geschäften mit Derivaten036
nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen anzugeben:
 4.Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands
a)Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands
315
b)Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands316
c)Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen317
d)Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen318
e)Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten319
f)Erträge aus Geschäften mit Derivaten320
 5.Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft037
 6.Allgemeiner Verwaltungsaufwand
a)Personalaufwand038
b)andere Verwaltungsaufwendungen039
 7.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen
a)Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen
und Rückstellungen im Kreditgeschäft

040
b)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
041
c)Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
042
d)Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
043
e)Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen

044
f)andere sonstige und außerordentliche Erträge045
g)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Gegenständen

046
h)andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen047
 8.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag048
 9.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
049
10.Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB
050
11.Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB
051
12.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
052
13.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr053
14.Verlustvortrag aus dem Vorjahr054
15.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen055
16.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen056
17.Entnahmen aus Genussrechtskapital057
18.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals058
(5)Daten zum Kreditgeschäft
 1.Höhe des Kreditvolumens073
 2.Darunter: Kredite an Nichtbanken074
 3.Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren aufgrund interner und externer Ratings eingeordneten Krediten
a)in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes Kreditvolumen
407
b)Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich)408
ba) bestehende Sicherheiten für Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit
425
c)> 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Einzelwertberichtigung – EWB)
409
ca) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite410
d)Übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor Absetzung von EWB
411
da) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen412
db) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfallkategorie zugeordneten Kredite
413
e)Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen414
 4.Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren eingeordneten Krediten
a)> 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Kredite, für die eine Einzelwertberichtigung – EWB gebildet wurde)
415
b)bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite416
c)einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB
417
d)Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite
418
e)bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite
419
f)Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen420
 5.Geprüftes Bruttokreditvolumen10)421
 6.Darunter: Kredite an Nichtbanken422
 7.Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil von > 10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen
423
 8.Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen080
 9.Einzelwertberichtigungen
a)Bestand in der Vorjahresbilanz332
b)Verbrauch333
c)Auflösung334
d)Bildung335
e)neuer Stand336
10.Rückstellungen im Kreditgeschäft
a)Bestand in der Vorjahresbilanz337
b)Verbrauch338
c)Auflösung339
d)Bildung340
e)neuer Stand341
11.Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung
086
12.Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und
Gebäude

087
13.Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel des Einlagenkreditinstituts übersteigt
a)des geprüften Einzelinstituts426
349Stk.Stk.
b)der Institutsgruppe427
351Stk.Stk.
14.Darunter: Anteile nach Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe a CRR352
(6)Bilanzunwirksame Ansprüche
 1.Bare bilanzunwirksame Ansprüche
a)im Berichtsjahr091
b)Bestand am Jahresende092
 2.Unbare bilanzunwirksame Ansprüche
a)im Berichtsjahr20)093
b)Bestand am Jahresende094
(7)Ergänzende Angaben
 1.Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)095
b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)096
 2.Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)
106
 3.Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)
a)Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5)
107
b)Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 6)
108
 4.Leasinggeschäft
a)Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände109
b)im Aufwandsposten Nr. 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform) enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasinggegenstände

110
c)im Ertragsposten Nr. 8 enthaltene Erträge aus Leasinggeschäften
111
 5.Nachrangige Vermögensgegenstände
a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute112
b)nachrangige Forderungen an Kunden113
c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände114
 6.Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 340d HGB in Verbindung mit § 9 RechKredV
a)andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate354
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr355
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre356
dd) mehr als fünf Jahre357
b)Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate358
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr359
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre360
dd) mehr als fünf Jahre361
c)Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1 b) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate362
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr363
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre364
dd) mehr als fünf Jahre365
d)Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 a) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate366
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr367
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre368
dd) mehr als fünf Jahre369
e)andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 b) bb) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate370
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr371
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre372
dd) mehr als fünf Jahre373
f)andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeit
aa) bis drei Monate374
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr375
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre376
dd) mehr als fünf Jahre377
g)im Posten „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten Nr. 4) enthaltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit
378
h)im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden

379
i)im Unterposten „begebene Schuldverschreibungen“ (Passivposten Nr. 3 a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden

380
PrüfbV Anlage 2 (zu § 70)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 953 - 957)


Ergänzende Datenübersicht für Bausparkassen


Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


PositionBerichtsjahr (1)Vorjahr (2)
(1)Zusätzliche Daten zum Kreditgeschäft
 1.Zins- und Tilgungsrückstände150
 2.Tilgungsstreckungsdarlehen
a)Anzahl151Stk.Stk.
b)Gesamtbetrag152
 3.Vor- und Zwischenfinanzierungen durch Dritte, für die unbedingte Ablösungszusagen gegeben wurden
153
 4.Anhängige Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren
a)Anzahl154Stk.Stk.
b)Gesamtbetrag der zugrundeliegenden Darlehen155
 5.Im Berichtsjahr abgeschlossene, aufgehobene und eingestellte Zwangsversteigerungsverfahren
a)Anzahl156Stk.Stk.
b)Gesamtbetrag der zugrundeliegenden Darlehen157
 6.Zur Verhütung von Verlusten an Grundpfandrechten übernommene Grundstücke
a)Anzahl158Stk.Stk.
b)Bilanzwert159
c)Gewinne, die sich beim Wiederverkauf von übernommenen Grundstücken ergeben haben
160
d)Verluste, die sich beim Wiederverkauf von übernommenen Grundstücken ergeben haben
161
 7.Größenklassengliederung
a)Bauspardarlehen bis 50 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der Bauspardarlehen
162

%

%
b)Bauspardarlehen über 250 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der Bauspardarlehen
163

%

%
c)Vor- und Zwischenfinanzierungskredite bis 50 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der Vor- und Zwischenfinanzierungskredite
164

%

%
d)Vor- und Zwischenfinanzierungskredite über 250 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der Vor- und Zwischenfinanzierungskredite

165


%


%
e)sonstige Baudarlehen bis 50 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der sonstigen Baudarlehen
166

%

%
f)sonstige Baudarlehen über 250 000 Euro in Prozent am Gesamtbestand der sonstigen Baudarlehen
167

%

%
(2)Bauspartechnische Daten
 1.Vertragsbestand der Bausparvorratsverträge
a)Anzahl168Stk.Stk.
b)Bausparsumme169
 2.Neuabschlüsse von Bausparvorratsverträgen
a)Anzahl170Stk.Stk.
b)Bausparsumme171
 3.Finanzierung der Vor- und Zwischenfinanzierungskredite
a)kollektiv172
b)außerkollektiv173
 4.Verhältnis von Bauspardarlehen zum Bestand an Bauspareinlagen610
 5.Bauspareinlagen611
 6.Bauspardarlehen612
 7.Außerkollektive Anlage613
 8.Außerkollektive Refinanzierung614
 9.Zuführung zum „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“615
10.Bestand des „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“616
11.Nettobausparneugeschäft (Bausparsumme)617
12.Aufwendungen für die den Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten zuzurechnenden Finanzierungskredite
a)kollektiv174
b)außerkollektiv175
13.Wartezeitverändernde Faktoren
a)Sparintensität I176%%
b)Sparintensität II177%%
c)Tilgungsintensität I178%%
d)Tilgungsintensität II179%%
14.Fortgesetzte Bausparverträge
a)Anzahl180Stk.Stk.
b)Bausparsumme181
c)Bauspareinlage182
d)durchschnittlicher Anspargrad618
e)durchschnittliche Bausparsumme619
15.Die gegenüber dem Vorjahr eingetretenen prozentualen Veränderungen des eingelösten Neugeschäfts
620
15a.Erhöhungen nach Anzahl und Bausparsummen der Bausparverträge636
16.Verhältnis der Bausparsummen der fortgesetzten Verträge zu den Bausparsummen der nicht zugeteilten Verträge
621

%

%
17.Anteil Bruttobausparneugeschäft am nichtzugeteilten Vertragsbestand
622
18.Bausparsummen der gekündigten Verträge, deren Bauspareinlagen im Geschäftsjahr zurückgezahlt worden sind
623
19.Stornoquote624%%
20.Geleistete Rückzahlungen von Bauspareinlagen aus gekündigten Verträgen
625
21.Gesamtentnahmen aus der Zuteilungsmasse626
22.Rückzahlungsquote627%%
23.Darlehensverzichtsquote628%%
24.Darlehensträgheit629%%
25.Durchschnittliche Zinssätze der
a)Bauspareinlagen630%%
b)Bauspardarlehen631%%
c)außerkollektiven Anlage632%%
d)außerkollektiven Refinanzierung633%%
26.Zinsaufwendungen für Bauspareinlagen
Tarif  1700
Tarif  2701
Tarif  3702
Tarif  4703
Tarif  5704
Tarif  6705
Tarif  7706
Tarif  8707
Tarif  9708
Tarif 10709
Tarif 11710
Tarif 12711
Tarif 13712
Tarif 14713
Tarif 15714
Tarif 16715
Tarif 17716
Tarif 18717
Tarif 19718
Tarif 20719
Tarif 21720
Tarif 22721
Tarif 23722
Tarif 24723
Tarif 25724
Tarif 26725
Tarif 27726
Tarif 28727
Tarif 29728
Tarif 30729
Tarif 31730
Tarif 32731
Tarif 33732
Tarif 34733
Tarif 35734
Tarif 36735
Tarif 37736
Tarif 38737
Tarif 39738
Tarif 40739
Tarif 41740
Tarif 42741
Tarif 43742
Tarif 44743
Tarif 45744
Tarif 46745
Tarif 47746
Tarif 48747
Tarif 49748
Tarif 50749
27.Zinserträge aus Bauspardarlehen
Tarif  1800
Tarif  2801
Tarif  3802
Tarif  4803
Tarif  5804
Tarif  6805
Tarif  7806
Tarif  8807
Tarif  9808
Tarif 10809
Tarif 11810
Tarif 12811
Tarif 13812
Tarif 14813
Tarif 15814
Tarif 16815
Tarif 17816
Tarif 18817
Tarif 19818
Tarif 20819
Tarif 21820
Tarif 22821
Tarif 23822
Tarif 24823
Tarif 25824
Tarif 26825
Tarif 27826
Tarif 28827
Tarif 29828
Tarif 30829
Tarif 31830
Tarif 32831
Tarif 33832
Tarif 34833
Tarif 35834
Tarif 36835
Tarif 37836
Tarif 38837
Tarif 39838
Tarif 40839
Tarif 41840
Tarif 42841
Tarif 43842
Tarif 44843
Tarif 45844
Tarif 46845
Tarif 47846
Tarif 48847
Tarif 49848
Tarif 50849
28.Zinserträge aus Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten634
29.Aufwendungen für kollektive und außerkollektive Finanzierungsmittel635
30.Umfang der Zuteilungsangebote183
31.Umfang der Zuteilungsannahmen184
32.Betragsmäßige Inanspruchnahme für das Kontingent nach § 4 Absatz 2 des Bausparkassengesetzes (BausparkG)
381
33.Großbausparverträge nach § 2 der Bausparkassen-Verordnung
(BausparkV)
a)Gesamtbetrag der Großbausparverträge232
b)Gesamtbetrag der innerhalb des Kalenderjahres abgeschlossenen Großbausparverträge
234
c)Gesamtbetrag der Schnellsparverträge, die nach Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4 anzurechnen sind
235
d)Gesamtbetrag der Schnellsparverträge, die nach Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 anzurechnen sind
243
34.Betragsmäßige Inanspruchnahme für Kontingente nach der
BausparkV
a)für das Kontingent für gewerbliche Beleihungen nach § 3236
b)für das Kontingent für Darlehen an Beteiligungsunternehmen nach § 4 Absatz 1
237
35.Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nach § 1 BausparkV
a)Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nach § 1 Absatz 1 Satz 1239
b)Gesamtbetrag der Darlehen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 BausparkG mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zu der in § 1 Absatz 3 Satz 1 BausparkV angegebenen Anzahl von Monaten

240
c)Gesamtbetrag der Darlehen zur Vorfinanzierung nach Absatz 1 Satz 2
241
d)Gesamtbetrag der Darlehen nach § 1 Absatz 1 und 2 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zu der in § 1 Absatz 3 Satz 1 angegebenen Anzahl von Monaten und mehr als in der in § 1 Absatz 3 Satz 2 angegebenen Anzahl von Monaten


242
PrüfbV Anlage 3 (zu § 70)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 959 - 960; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)


Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIb


Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


PositionBerichtsjahr (1)Vorjahr (2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB001
(2)Daten zur Vermögenslage
Eigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder
§ 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag
a)Kernkapital006
aa) hartes Kernkapital426
ab) zusätzliches Kernkapital427
b)Ergänzungskapital007
(3)Daten zur Ertragslage
 1.Zinsergebnis
a)Zinserträge029
b)Zinsaufwendungen030
c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten
031
d)Zinsergebnis032
 2.Provisionsergebnis
a)Provisionserträge313
b)Provisionsaufwendungen314
c)Provisionsergebnis033
 3.Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft037
 4.Allgemeiner Verwaltungsaufwand
a)Personalaufwand038
b)andere Verwaltungsaufwendungen039
 5.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen900
 6.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag048
 7.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
049
 8.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs-
oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne

052
 9.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr053
10.Verlustvortrag aus dem Vorjahr054
11.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen055
12.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen056
13.Entnahmen aus Genussrechtskapital057
14.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals058
(4)Daten zum Kreditgeschäft
 1.Anmerkungsbedürftige Großkredite088
 2.Nichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:
Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR
a)des geprüften Einzelinstituts342Stk.Stk.
b)der Institutsgruppe343Stk.Stk.
 3.Unbare bilanzunwirksame Ansprüche
a)im Berichtsjahr093
b)Bestand am Jahresende094
(5)Ergänzende Angaben
 1.Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)095
b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)096
 2.Nachrangige Vermögensgegenstände
a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute112
b)nachrangige Forderungen an Kunden113
c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände114
PrüfbV Anlage 4 (zu § 70)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 961; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)


Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben


Institut:


Laufende NummerAuslagerungsunternehmen inklusive AdresseKN-Ident-Nr.Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen
insbesondere zu Weiterverlagerungen
PrüfbV Anlage 5 (zu § 27)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 137 - 139)



Erfassungsbogen gemäß § 27 PrüfbV



Institut:

Berichtszeitraum:

Prüfungsstichtag:

Prüfungsleiter vor Ort:



A.Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen institutseigenen Risikoanalyse (§ 27 Abs. 8 PrüfbV):
1.Auflistung sämtlicher angebotener Hochrisikoprodukte (laut Risikoanalyse):
2.Anzahl der Kunden:___________________
I.Anteil der Kunden mit geringem Risiko____,____%
II.Anteil der Hochrisikokunden____,____%
III.Anzahl von politisch exponierten Personen
(Vertragspartner, wirtschaftlich Berechtigte)

________
3.Anzahl der Korrespondenzbeziehungen mit
Unternehmen mit Sitz in:
I.EU/EWR-Staaten________
II.Drittstaaten________davon in
Hochrisikostaaten________
4.Anzahl der Zweigstellen/Zweigniederlassungen/
nachgeordneten Unternehmen:
I.im Inland________
II.im EU-/EWR-Ausland________
III.in Drittstaaten________davon in Hochrisikostaaten________
5.Anzahl der für das Institut tätigen
gebundenen Vermittler:
I.im Inland________
II.im Ausland________


B.
Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen
Für die Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen ist der Prüfungsleiter vor Ort verantwortlich.
Feststellung F 0 – keine Mängel
Feststellung F 1 – geringfügige Mängel
Feststellung F 2 – mittelschwere Mängel
Feststellung F 3 – gewichtige Mängel
Feststellung F 4 – schwergewichtige Mängel
Feststellung F 5 – nicht anwendbar
Eine F 0-Feststellung beschreibt ein völliges Fehlen von Normverstößen.
Eine F 1-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit leichten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung.
Eine F 2-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit merklichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung.
Eine F 3-Feststellung beschreibt einen Normverstoß mit deutlichen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung.
Eine F 4-Feststellung beschreibt einen Normverstoß, der die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme bzw. der Präventionsvorkehrung erheblich beeinträchtigt oder vollständig beseitigt.
Eine F 5-Feststellung beschreibt die Nichtanwendbarkeit des Prüfungsgebiets im geprüften Institut.



Nr.VorschriftPrüfungspflichtenFeststellungFundstelle
A. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
I. Interne Sicherungsmaßnahmen
 1.§ 5 Abs. 1 und 2 GwGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf Geldwäsche und auf Terrorismusfinanzierung
 2.§ 6 Abs. 2 Nr. 1 und 4, Abs. 5 GwGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und auf Terrorismusfinanzierung
 3.§ 6 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 7 GwGErfüllung von Pflichten in Bezug auf den Geldwäschebeauftragten (Bestellung, Mitteilung, Ausstattung, Kontrollen)
 4.§ 6 Abs. 2 Nr. 5 GwGDurchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen
 5.§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwGDurchführung von Schulungen und Unterrichtung von Mitarbeiter/-innen
 6.§ 6 Abs. 2 Nr. 7 GwGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung
 7.§ 25h Abs. 2 KWGSchaffung und Betreiben eines EDV-Monitoring-Systems
 8.§ 6 Abs. 7 GwGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen
II. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
 9.§ 10 Abs. 2 GwG, § 14 Abs. 1 GwG, § 15 Abs. 2 GwGDurchführung von Risikobewertungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen
10.§ 10 Abs. 1 Nr. 1 (i. V. m. §§ 11 bis 13 GwG, § 25j KWG), § 10 Abs. 9 GwGIdentifizierung des Vertragspartners und der für diesen auftretenden Personen (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)
11.§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG
(i. V. m. § 11 Abs. 1 und 5 GwG), § 10 Abs. 9 GwG
Abklärung und ggf. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)
12.§ 10 Abs. 1 Nr. 3 GwG, § 10 Abs. 9 GwGEinholung von Informationen zum Zweck/zur Art der Geschäftsverbindung (einschl. Nichtdurchführungs-/ Beendigungsverpflichtung)
13.§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG, § 10 Abs. 9 GwGAbklärung der Politisch exponierte Person-Eigenschaft (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)
14.§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satzteil 1 GwGLaufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen (sofern nicht durch § 25h Abs. 2 KWG abgedeckt)
15.§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satzteil 2 GwGDurchführung von Aktualisierungen
16.§ 14 Abs. 1 und 2 GwGDurchführung von vereinfachten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)
17.§ 15 Abs. 1 bis 7, Abs. 9
i. V. m. § 10 Abs. 9 GwG, § 25k KWG
Durchführung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)
18.§ 17 Abs. 1 bis 7 GwGAusführung von Sorgfaltspflichten durch Dritte und vertragliche Auslagerung
19.§ 25i KWGErfüllung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld
III. Sonstige Pflichten
20.§ 6 Abs. 6 GwGOrganisation und Erfüllung der Auskunftsverpflichtung
21.§ 8 GwGDurchführung von Aufzeichnungen und Aufbewahrung
22.§ 9 i. V. m. § 5 Abs. 3 GwGDurchführung von gruppenweiten Pflichten
23.§ 43 GwG i. V. m. § 47 Abs. 1 bis 4 GwGDurchführung des Verdachtsmeldeverfahrens (einschließlich Beachtung des Verbots der Informationsweitergabe)
24.§ 6 Abs. 8 und 9, § 7 Abs. 3, § 9 Abs. 3 Satz 3, § 15 Abs. 8 GwG, § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 GwG, § 39 Abs. 3 GwG, § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GwG, § 6a KWG, § 25h Abs. 5 KWG, § 25i Abs. 4 KWGBefolgung von Anordnungen
25.§ 25m KWGEinhaltung von Geschäftsverboten
B. Sonstige strafbare Handlungen im Sinne von § 25h KWG
26.§ 25h Abs. 1 KWGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf sonstige strafbare Handlungen
27.§ 25h Abs. 1 KWGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf sonstige strafbare Handlungen
28.§ 25h Abs. 1 KWGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen
29.§ 25h Abs. 2 KWGBetreiben und Aktualisierung von EDV-Monitoring-Systemen
30.§ 25h Abs. 3 Satz 1 und 2 KWG i. V. m. § 8 GwGDurchführung der Untersuchungspflicht
31.§ 25h Abs. 4 KWGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen
32.§ 25h Abs. 5 KWGBefolgung von Anordnungen
33.§ 25h Abs. 7 KWG i. V. m. § 7 GwGWahrnehmung der Aufgaben der zentralen
Stelle (ggf. zulässiges Absehen)
C. Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers
34.Verordnung (EU) 2015/847Pflichten aufgrund der Verordnung (EU) 2015/847
35.§ 25g Abs. 3 KWGBefolgung von Anordnungen in Bezug auf Pflichten aufgrund der Verordnung (EU) 2015/847
D. Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
36.§ 24c KWGPflichten des Kreditinstituts im Zusammenhang mit dem automatisierten Abruf von Kontoinformationen

1.1 Sklici

1.2 Ugotovljene zahteve

1.3 Povezani standardi

2. Ugotovljene zahteve

Zahteve
Vir Zahteva

3. Povezani standardi

Standardi
Vir Zahteva
  • Builddate: 2026-05-13 21:55:03 -Doknr: BJNR093000015BJNG002400000
  • DELAW -

    German Law - published at Gesetze im Internet