+RICHTLINIE (EU) 2023/2225 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG
---+KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
------+Artikel 1 Gegenstand
------+Artikel 2 Anwendungsbereich
---------+Artikel 2 (1)
---------+Artikel 2 (2)
---------+Artikel 2 (3)
---------+Artikel 2 (4)
---------+Artikel 2 (5)
---------+Artikel 2 (6)
---------+Artikel 2 (7)
---------+Artikel 2 (8)
------+Artikel 3 Begriffsbestimmungen
------+Artikel 4 Umrechnung der in Euro ausgedrückten Beträge in Landeswährung
---------+Artikel 4 (1)
---------+Artikel 4 (2)
------+Artikel 5 Verpflichtung zur unentgeltlichen Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher
------+Artikel 6 Diskriminierungsverbot
---+KAPITEL II INFORMATIONSPFLICHTEN VOR ABSCHLUSS DES KREDITVERTRAGS
------+Artikel 7 Werbung für und Marketing von Kreditverträge(n)
------+Artikel 8 In die Werbung für Kreditverträge aufzunehmende Standardinformationen
---------+Artikel 8 (1)
---------+Artikel 8 (2)
---------+Artikel 8 (3)
---------+Artikel 8 (4)
---------+Artikel 8 (5)
---------+Artikel 8 (6)
---------+Artikel 8 (7)
---------+Artikel 8 (8)
------+Artikel 9 Allgemeine Informationen
---------+Artikel 9 (1)
---------+Artikel 9 (2)
------+Artikel 10 Vorvertragliche Informationen
---------+Artikel 10 (1)
---------+Artikel 10 (2)
---------+Artikel 10 (3)
---------+Artikel 10 (4)
---------+Artikel 10 (5)
---------+Artikel 10 (6)
---------+Artikel 10 (7)
---------+Artikel 10 (8)
---------+Artikel 10 (9)
---------+Artikel 10 (10)
------+Artikel 11 Vorvertragliche Informationen über Kreditverträge im Sinne von Artikel 2 Absatz 6 oder 7
---------+Artikel 11 (1)
---------+Artikel 11 (2)
---------+Artikel 11 (3)
---------+Artikel 11 (4)
---------+Artikel 11 (5)
---------+Artikel 11 (6)
---------+Artikel 11 (7)
---------+Artikel 11 (8)
------+Artikel 12 Angemessene Erläuterungen
---------+Artikel 12 (1)
---------+Artikel 12 (2)
------+Artikel 13 Personalisierte Angebote auf der Grundlage automatisierter Datenverarbeitung
---+KAPITEL III KOPPLUNGS- UND BÜNDELUNGSGESCHÄFTE, ANGENOMMENE ZUSTIMMUNG, BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND GEWÄHRUNG NICHT ANGEFORDERTER KREDITE
------+Artikel 14 Kopplungs- und Bündelungsgeschäfte
---------+Artikel 14 (1)
---------+Artikel 14 (2)
---------+Artikel 14 (3)
---------+Artikel 14 (4)
---------+Artikel 14 (5)
------+Artikel 15 Angenommene Zustimmung zum Abschluss etwaiger Kreditverträge oder zum Erwerb von Nebenleistungen
---------+Artikel 15 (1)
---------+Artikel 15 (2)
------+Artikel 16 Beratungsdienstleistungen
---------+Artikel 16 (1)
---------+Artikel 16 (2)
---------+Artikel 16 (3)
---------+Artikel 16 (4)
---------+Artikel 16 (5)
---------+Artikel 16 (6)
------+Artikel 17 Verbot der Gewährung nicht angeforderter Kredite
---+KAPITEL IV KREDITWÜRDIGKEITSPRÜFUNG UND ZUGANG ZU DATENBANKEN
------+Artikel 18 Verpflichtung zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers
---------+Artikel 18 (1)
---------+Artikel 18 (2)
---------+Artikel 18 (3)
---------+Artikel 18 (4)
---------+Artikel 18 (5)
---------+Artikel 18 (6)
---------+Artikel 18 (7)
---------+Artikel 18 (8)
---------+Artikel 18 (9)
---------+Artikel 18 (10)
---------+Artikel 18 (11)
------+Artikel 19 Datenbanken
---------+Artikel 19 (1)
---------+Artikel 19 (2)
---------+Artikel 19 (3)
---------+Artikel 19 (4)
---------+Artikel 19 (5)
---------+Artikel 19 (6)
---------+Artikel 19 (7)
---------+Artikel 19 (8)
---+KAPITEL V FORM UND INHALT VON KREDITVERTRÄGEN
------+Artikel 20 Form des Kreditvertrags
---------+Artikel 20 (1)
---------+Artikel 20 (2)
------+Artikel 21 Zwingende Angaben im Kreditvertrag
---------+Artikel 21 (1)
---------+Artikel 21 (2)
---------+Artikel 21 (3)
---+KAPITEL VI ÄNDERUNG DES KREDITVERTRAGS UND ÄNDERUNG DES SOLLZINSSATZES
------+Artikel 22 Informationen über die Änderung des Kreditvertrags
------+Artikel 23 Änderung des Sollzinssatzes
---------+Artikel 23 (1)
---------+Artikel 23 (2)
---+KAPITEL VII ÜBERZIEHUNGSMÖGLICHKEITEN UND ÜBERSCHREITUNG
------+Artikel 24 Überziehungsmöglichkeiten
---------+Artikel 24 (1)
---------+Artikel 24 (2)
---------+Artikel 24 (3)
---------+Artikel 24 (4)
---------+Artikel 24 (5)
------+Artikel 25 Überschreitung
---------+Artikel 25 (1)
---------+Artikel 25 (2)
---------+Artikel 25 (3)
---------+Artikel 25 (4)
---------+Artikel 25 (5)
---------+Artikel 25 (6)
---+KAPITEL VIII WIDERRUF, KÜNDIGUNG UND VORZEITIGE RÜCKZAHLUNG
------+Artikel 26 Widerrufsrecht
---------+Artikel 26 (1)
---------+Artikel 26 (2)
---------+Artikel 26 (3)
---------+Artikel 26 (4)
---------+Artikel 26 (5)
---------+Artikel 26 (6)
---------+Artikel 26 (7)
---------+Artikel 26 (8)
---------+Artikel 26 (9)
------+Artikel 27 Verbundene Kreditverträge
---------+Artikel 27 (1)
---------+Artikel 27 (2)
---------+Artikel 27 (3)
------+Artikel 28 Unbefristete Kreditverträge
---------+Artikel 28 (1)
---------+Artikel 28 (2)
------+Artikel 29 Vorzeitige Rückzahlung
---------+Artikel 29 (1)
---------+Artikel 29 (2)
---------+Artikel 29 (3)
---------+Artikel 29 (4)
---------+Artikel 29 (5)
---+KAPITEL IX EFFEKTIVER JAHRESZINS UND MAßNAHMEN ZUR BEGRENZUNG DER ZINSSÄTZE UND KOSTEN
------+Artikel 30 Berechnung des effektiven Jahreszinses
---------+Artikel 30 (1)
---------+Artikel 30 (2)
---------+Artikel 30 (3)
---------+Artikel 30 (4)
---------+Artikel 30 (5)
------+Artikel 31 Maßnahmen zur Begrenzung der Sollzinssätze, der effektiven Jahreszinssätze oder der Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher
---------+Artikel 31 (1)
---------+Artikel 31 (2)
---------+Artikel 31 (3)
---------+Artikel 31 (4)
---+KAPITEL X WOHLVERHALTENSREGELN UND ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL
------+Artikel 32 Wohlverhaltensregeln in Bezug auf die Vergabe von Verbraucherkrediten
---------+Artikel 32 (1)
---------+Artikel 32 (2)
---------+Artikel 32 (3)
---------+Artikel 32 (4)
---------+Artikel 32 (5)
------+Artikel 33 Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals
---------+Artikel 33 (1)
---------+Artikel 33 (2)
---------+Artikel 33 (3)
---+KAPITEL XI FINANZBILDUNG UND UNTERSTÜTZUNG VON VERBRAUCHERN IN FINANZIELLEN SCHWIERIGKEITEN
------+Artikel 34 Finanzbildung
---------+Artikel 34 (1)
---------+Artikel 34 (2)
------+Artikel 35 Zahlungsrückstände und Nachsichtmaßnahmen
---------+Artikel 35 (1)
---------+Artikel 35 (2)
---------+Artikel 35 (3)
---------+Artikel 35 (4)
---------+Artikel 35 (5)
------+Artikel 36 Schuldnerberatungsdienste
---------+Artikel 36 (1)
---------+Artikel 36 (2)
---------+Artikel 36 (3)
---------+Artikel 36 (4)
---+KAPITEL XII KREDITGEBER UND KREDITVERMITTLER
------+Artikel 37 Zulassung, Registrierung und Beaufsichtigung von Nichtkreditinstituten und Nichtzahlungsinstituten
---------+Artikel 37 (1)
---------+Artikel 37 (2)
---------+Artikel 37 (3)
------+Artikel 38 Besondere Verpflichtungen für Kreditvermittler
---+KAPITEL XIII FORDERUNGSABTRETUNG UND STREITBEILEGUNG
------+Artikel 39 Forderungsabtretung
---------+Artikel 39 (1)
---------+Artikel 39 (2)
------+Artikel 40 Außergerichtliche Streitbeilegung
---------+Artikel 40 (1)
---------+Artikel 40 (2)
---+KAPITEL XIV ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
------+Artikel 41 Zuständige Behörden
---------+Artikel 41 (1)
---------+Artikel 41 (2)
---------+Artikel 41 (3)
---------+Artikel 41 (4)
---------+Artikel 41 (5)
---------+Artikel 41 (6)
---------+Artikel 41 (7)
---------+Artikel 41 (8)
---------+Artikel 41 (9)
---+KAPITEL XV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 42 Grad der Harmonisierung
---------+Artikel 42 (1)
---------+Artikel 42 (2)
------+Artikel 43 Unabdingbarkeit dieser Richtlinie
---------+Artikel 43 (1)
---------+Artikel 43 (2)
------+Artikel 44 Sanktionen
---------+Artikel 44 (1)
---------+Artikel 44 (2)
---------+Artikel 44 (3)
------+Artikel 45 Ausübung der Befugnisübertragung
---------+Artikel 45 (1)
---------+Artikel 45 (2)
---------+Artikel 45 (3)
---------+Artikel 45 (4)
---------+Artikel 45 (5)
---------+Artikel 45 (6)
------+Artikel 46 Überprüfung und Berichterstattung
---------+Artikel 46 (1)
---------+Artikel 46 (2)
---------+Artikel 46 (3)
---------+Artikel 46 (4)
------+Artikel 47 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
------+Artikel 48 Umsetzung
---------+Artikel 48 (1)
---------+Artikel 48 (2)
------+Artikel 49 Inkrafttreten
------+Artikel 50 Adressaten
---+ANHANG I
---+ANHANG II
---+ANHANG III
---+ANHANG IV
German - European Union - Financial Industry -

RICHTLINIE (EU) 2023/2225 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

RICHTLINIE (EU) 2023/2225 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 18. Oktober 2023

über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

1. Pregled

,
Naslov Regulativa
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II INFORMATIONSPFLICHTEN VOR ABSCHLUSS DES KREDITVERTRAGS KAPITEL II INFORMATIONSPFLICHTEN VOR ABSCHLUSS DES KREDITVERTRAGS
KAPITEL III KOPPLUNGS- UND BÜNDELUNGSGESCHÄFTE, ANGENOMMENE ZUSTIMMUNG, BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND GEWÄHRUNG NICHT ANGEFORDERTER KREDITE KAPITEL III KOPPLUNGS- UND BÜNDELUNGSGESCHÄFTE, ANGENOMMENE ZUSTIMMUNG, BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND GEWÄHRUNG NICHT ANGEFORDERTER KREDITE
KAPITEL IV KREDITWÜRDIGKEITSPRÜFUNG UND ZUGANG ZU DATENBANKEN KAPITEL IV KREDITWÜRDIGKEITSPRÜFUNG UND ZUGANG ZU DATENBANKEN
KAPITEL V FORM UND INHALT VON KREDITVERTRÄGEN KAPITEL V FORM UND INHALT VON KREDITVERTRÄGEN
KAPITEL VI ÄNDERUNG DES KREDITVERTRAGS UND ÄNDERUNG DES SOLLZINSSATZES KAPITEL VI ÄNDERUNG DES KREDITVERTRAGS UND ÄNDERUNG DES SOLLZINSSATZES
KAPITEL VII ÜBERZIEHUNGSMÖGLICHKEITEN UND ÜBERSCHREITUNG KAPITEL VII ÜBERZIEHUNGSMÖGLICHKEITEN UND ÜBERSCHREITUNG
KAPITEL VIII WIDERRUF, KÜNDIGUNG UND VORZEITIGE RÜCKZAHLUNG KAPITEL VIII WIDERRUF, KÜNDIGUNG UND VORZEITIGE RÜCKZAHLUNG
KAPITEL IX EFFEKTIVER JAHRESZINS UND MAßNAHMEN ZUR BEGRENZUNG DER ZINSSÄTZE UND KOSTEN KAPITEL IX EFFEKTIVER JAHRESZINS UND MAßNAHMEN ZUR BEGRENZUNG DER ZINSSÄTZE UND KOSTEN
KAPITEL X WOHLVERHALTENSREGELN UND ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL KAPITEL X WOHLVERHALTENSREGELN UND ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL
KAPITEL XI FINANZBILDUNG UND UNTERSTÜTZUNG VON VERBRAUCHERN IN FINANZIELLEN SCHWIERIGKEITEN KAPITEL XI FINANZBILDUNG UND UNTERSTÜTZUNG VON VERBRAUCHERN IN FINANZIELLEN SCHWIERIGKEITEN
KAPITEL XII KREDITGEBER UND KREDITVERMITTLER KAPITEL XII KREDITGEBER UND KREDITVERMITTLER
KAPITEL XIII FORDERUNGSABTRETUNG UND STREITBEILEGUNG KAPITEL XIII FORDERUNGSABTRETUNG UND STREITBEILEGUNG
KAPITEL XIV ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN KAPITEL XIV ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
KAPITEL XV SCHLUSSBESTIMMUNGEN KAPITEL XV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ANHANG I




ANHANG I

FORMULAR EUROPÄISCHE STANDARDINFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHERKREDITE  ( 6 )

Wesentliche Angaben

Teil I    [immer auf der ersten Seite des Formulars]:



Kreditgeber

Falls zutreffend

Kreditvermittler

[Name]

[Name]

Gesamtkreditbetrag

Dies ist die Obergrenze oder Gesamtsumme, die im Rahmen des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird.

 

Laufzeit des Kreditvertrags

 

Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten

[%

— fest oder

— variabel,

— Zeiträume]

Effektiver Jahreszins

Dies sind die Gesamtkosten, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags.

Der effektive Jahreszins soll Ihnen dabei helfen, mehrere Angebote zu vergleichen.

 

Gesamtbetrag, den Sie zu zahlen haben

Dies ist der Betrag des zur Verfügung gestellten Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit.

[Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher]

Falls zutreffend

Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für bestimmte Waren oder bestimmte Dienstleistungen gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbringung bestimmter Dienstleistungen verbunden.

Bezeichnung der Ware/Dienstleistung

Barzahlungspreis

 

Kosten bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [... (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine Anpassung sowie gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet.

Teil II    [Falls die folgenden Elemente nicht auf einer Seite deutlich sichtbar dargestellt werden können, werden sie im ersten Teil des Formulars auf der zweiten Seite dargestellt]:



Raten und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Raten angerechnet werden

Sie müssen folgende Zahlungen leisten:

[Betrag, Anzahl und Periodizität der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen]

Zinsen und/oder Gebühren sind wie folgt zu entrichten:

Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender oder verspäteter Zahlungen

Ausbleibende oder verspätete Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und es Ihnen erschweren, in Zukunft Kredite zu erhalten.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, den Kreditvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen zu widerrufen.

Ja/nein

Vorzeitige Rückzahlung

Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

Falls zutreffend

Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.

Ja

Kreditgeber

Anschrift

Telefon

E-Mail

Website (*1)

 

Falls zutreffend

Kreditvermittler

Anschrift

Telefon

E-Mail

Website (*1)

 

(*1)   

Diese Angabe ist fakultativ.

Zusätzliche Informationen zum Kreditvertrag

1.    Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts



Kreditart

 

Bedingungen für die Inanspruchnahme

Hier ist beschrieben, wie und wann Sie das Geld erhalten.

Falls zutreffend

Andere Mechanismen für die Inanspruchnahme des Vertrags zu der betreffenden Kreditart können zu einem höheren effektiven Jahreszins führen.

[Sofern der Kreditvertrag verschiedene Arten der Inanspruchnahme mit unterschiedlichen Kosten oder Sollzinssätzen vorsieht und der Kreditgeber die Annahme nach Anhang III Teil II Buchstabe b zugrunde legt, ist ein Hinweis darauf aufzunehmen, dass andere Mechanismen der Inanspruchnahme bei einem Vertrag zu der betreffenden Kreditart zu einem höheren effektiven Jahreszins führen können]

Falls zutreffend

Verlangte Sicherheiten

Hier sind die von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten beschrieben.

[Art der Sicherheiten]

Falls zutreffend

Zahlungen dienen nicht der unmittelbaren Kapitaltilgung.

 

Falls zutreffend

Der Preis wurde auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert.

 

2.    Kreditkosten



Falls zutreffend

Die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten

[%

— fest oder

— variabel (mit dem Index oder Referenzzinssatz für den anfänglichen Sollzinssatz),

— Zeiträume,

— Bedingungen für die Anwendung jedes Sollzinssatzes,

— Zeiträume, Bedingungen und Art und Weise der Anpassung jedes Sollzinssatzes]

Repräsentatives Beispiel zur Veranschaulichung des effektiven Jahreszinses und des vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrags

[% Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließender Annahmen]

Ist es für den Erhalt des Kredits oder für den Erhalt des Kredits zu den vorgegebenen Vertragsbedingungen zwingend erforderlich, Folgendes abzuschließen:

— eine Kreditversicherung oder

— einen anderen Vertrag über eine Nebenleistung?

Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten.

Ja/nein [falls ja, Art der Versicherung:]

Ja/nein [falls ja, Art der Nebenleistung:]

Damit verbundene Kosten

Falls zutreffend

Entgelte für die Führung eines oder mehrerer Konten, die für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich sind.

 

Falls zutreffend

Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte)

 

Falls zutreffend

Aus dem Kreditvertrag entstehende sonstige Kosten

 

Falls zutreffend

Bedingungen, unter denen die oben genannten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag geändert werden können

 

Falls zutreffend

Verpflichtung zur Zahlung von Notargebühren

 

3.    Andere wichtige rechtliche Aspekte



Falls zutreffend

Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.

[Festlegung der Entschädigung (Berechnungsmethode) gemäß den Vorschriften zur Umsetzung des Artikels 29 der Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates (1)]

Datenbankabfrage

Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird.

 

Recht auf einen Kreditvertragsentwurf

Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt Ihres Antrags zum Abschluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist.

 

Falls zutreffend

Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist

Die Angaben in diesem Formular gelten vom […] bis zum […].

Zu den Rechtsbehelfen

Sie haben das Recht auf Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren.

[Das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für den Verbraucher und wie er es in Anspruch nehmen kann]

Warnhinweis zu den rechtlichen und finanziellen Folgen der Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der mit dem Kreditvertrag verbundenen Verpflichtungen, bei der es sich nicht um verspätete oder nicht geleistete Zahlungen handelt, könnte schwerwiegende Folgen für Sie haben.

 

Tilgungsplan

[Tilgungsplan mit allen vom Verbraucher während der Laufzeit des Kreditvertrags zu leistenden Zahlungen und Rückzahlungen, einschließlich der Zahlungen für Nebenleistungen]

(1)   

Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/2225/oj).

Falls zutreffend

4.    Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen



a)  Zum Kreditgeber

 

Falls zutreffend

Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben

Anschrift

Telefon

E-Mail

Website (*1)

[Name]

[Anschrift, an die sich der Verbraucher wenden kann]

Falls zutreffend

Eintrag im Handelsregister

[Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung]

Falls zutreffend

Aufsichtsbehörde

 

b)  Zum Kreditvertrag

 

Falls zutreffend

Ausübung des Widerrufsrechts

[Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts, darunter Widerrufsfrist, Angabe der Anschrift, an die die Mitteilung über den Widerruf zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung des Widerrufsrechts]

Falls zutreffend

Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrags zugrunde legt

 

Falls zutreffend

Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit

[entsprechende Klausel hier wiedergeben]

Falls zutreffend

Sprachenregelung

Die Informationen und Vertragsbedingungen werden auf [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags auf [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen kommunizieren.

(*1)   

Freiwillige Angabe des Kreditgebers.

ANHANG II




ANHANG II

FORMULAR „EUROPÄISCHE INFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHERKREDITE“  ( 7 )

Verbraucherkredit von bestimmten Kreditorganisationen (Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates  ( 8 ) )

Umschuldungen (Artikel 2 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2023/2225)

Wesentliche Angaben

Teil I    [immer auf der ersten Seite des Formulars]:



Kreditgeber

Falls zutreffend

Kreditvermittler

[Name]

[Name]

Gesamtkreditbetrag

Dies ist die Obergrenze oder Gesamtsumme, die im Rahmen des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird.

 

Laufzeit des Kreditvertrags

 

Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten

[%

— fest oder

— variabel,

— Zeiträume]

Effektiver Jahreszins

Dies sind die Gesamtkosten, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkredit-betrags.

Der effektive Jahreszins soll Ihnen dabei helfen, mehrere Angebote zu vergleichen.

 

Gesamtbetrag, den Sie zu zahlen haben

Dies ist der Betrag des zur Verfügung gestellten Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit.

[Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher]

Falls zutreffend

Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für bestimmte Waren oder bestimmte Dienstleistungen gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbringung bestimmter Dienstleistungen verbunden.

Bezeichnung der Ware/Dienstleistung

Barzahlungspreis

 

Kosten bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [... (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine Anpassung sowie gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet.

Teil II    [Falls die folgenden Elemente nicht auf einer Seite deutlich sichtbar dargestellt werden können, werden sie im ersten Teil des Formulars auf der zweiten Seite dargestellt]:



Raten und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Raten angerechnet werden

Sie müssen folgende Zahlungen leisten:

[Betrag, Anzahl und Periodizität der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen]

Zinsen und/oder Gebühren sind wie folgt zu entrichten:

Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender oder verspäteter Zahlungen

Ausbleibende oder verspätete Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und es Ihnen erschweren, in Zukunft Kredite zu erhalten.

 

Widerrufsrecht

Ja/nein

Vorzeitige Rückzahlung

Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

Falls zutreffend

Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.

 

Kreditgeber

Anschrift

Telefon

E-Mail

Website (*1)

 

Falls zutreffend

Kreditvermittler

Anschrift

Telefon

E-Mail

Website (*1)

 

(*1)   

Diese Angabe ist fakultativ.

Zusätzliche Informationen zum Kreditvertrag

1.    Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts



Kreditart

 

Falls zutreffend

Hinweis, dass der Verbraucher jederzeit zur Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags aufgefordert werden kann.

 

Falls zutreffend

Der Preis wurde auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert.

 

2.    Kreditkosten



Falls zutreffend

Die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten

[%

— fest oder

— variabel (mit dem Index oder Referenzzinssatz für den anfänglichen Sollzinssatz),

— Zeiträume,

— Bedingungen für die Anwendung jedes Sollzinssatzes]

Repräsentatives Beispiel zur Veranschaulichung des effektiven Jahreszinses und des vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrags

[% Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließender Annahmen]

Falls zutreffend

Kosten

Falls zutreffend

Bedingungen, unter denen diese Kosten geändert werden können

[Sämtliche vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags an zu zahlende Kosten]

3.    Andere wichtige rechtliche Aspekte



Beendigung des Kreditvertrags

[Bedingungen und Verfahren zur Beendigung des Kreditvertrags]

Falls zutreffend

Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.

[Festlegung der Entschädigung (Berechnungsmethode) gemäß den Vorschriften zur Umsetzung des Artikels 29 der Richtlinie (EU) 2023/2225]

Datenbankabfrage

Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird.

 

Falls zutreffend

Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist.

Diese Angaben in diesem Formular gelten vom […] bis zum […].

Zu den Rechtsbehelfen

Sie haben das Recht auf Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren.

[Das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für den Verbraucher und wie er es in Anspruch nehmen kann.]

Warnhinweis zu den rechtlichen und finanziellen Folgen der Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der mit dem Kreditvertrag verbundenen Verpflichtungen, bei der es sich nicht um verspätete oder nicht geleistete Zahlungen handelt, könnte schwerwiegende Folgen für Sie haben.

 

Tilgungsplan

[Tilgungsplan mit allen vom Verbraucher während der Laufzeit des Vertrags zu leistenden Zahlungen und Rückzahlungen, einschließlich der Zahlungen für Nebenleistungen]

Falls zutreffend

4.    Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen



a)  Zum Kreditgeber

 

Falls zutreffend

Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben

Anschrift

Telefon

E-Mail

Website (*1)

[Name]

[Anschrift, an die sich der Verbraucher wenden kann]

Falls zutreffend

Eintrag im Handelsregister

[Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung]

Falls zutreffend

Aufsichtsbehörde

 

b)  Zum Kreditvertrag

 

Falls zutreffend

Ausübung des Widerrufsrechts

[Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts, darunter Widerrufsfrist, Angabe der Anschrift, an die die Mitteilung über den Widerruf zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung des Widerrufsrechts]

Falls zutreffend

Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrags zugrunde legt

 

Falls zutreffend

Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit

[entsprechende Klausel hier wiedergeben]

Falls zutreffend

Sprachenregelung

Die Informationen und Vertragsbedingungen werden auf [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags auf [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen kommunizieren.

(*1)   

Freiwillige Angabe des Kreditgebers.

ANHANG III




ANHANG III

I.   Grundgleichung zur Darstellung der Gleichheit zwischen Kreditauszahlungsbeträgen einerseits und Tilgung und Gesamtkosten andererseits.

Die nachstehende Gleichung zur Ermittlung des effektiven Jahreszinses drückt auf jährlicher Basis die rechnerische Gleichheit zwischen der Summe der Gegenwartswerte der in Anspruch genommenen Kreditauszahlungsbeträge einerseits und der Summe der Gegenwartswerte der Zahlungen für Tilgung und Gesamtkosten andererseits aus:

image

dabei ist



— X

der effektive Jahreszins,

— m

die laufende Nummer des letzten Kreditauszahlungsbetrags,

— k

die laufende Nummer eines Kreditauszahlungsbetrags, wobei 1 ≤ k ≤ m,

— Ck

die Höhe des Kreditauszahlungsbetrags mit der Nummer k,

— tk

der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der ersten Kreditauszahlung und dem Zeitpunkt der einzelnen nachfolgenden Kreditauszahlungen, wobei t1 = 0,

— m’

die laufende Nummer der letzten Tilgungs- oder Kostenzahlung,

— l

die laufende Nummer einer Tilgungs- oder Kostenzahlung,

— Dl

der Betrag einer Tilgungs- oder Kostenzahlung,

— sl

der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der ersten Kreditauszahlung und dem Zeitpunkt jeder einzelnen Tilgungs- oder Kostenzahlung.

Anmerkungen

a) 

Die von beiden Seiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten gezahlten Beträge sind nicht notwendigerweise gleich groß und werden nicht notwendigerweise in gleichen Zeitabständen entrichtet.

b) 

Anfangszeitpunkt ist der Tag der Auszahlung des ersten Kreditbetrags.

c) 

Der Zeitraum zwischen den in den Berechnungen verwendeten Zeitpunkten wird in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückt. Zugrunde gelegt werden für ein Jahr 365 Tage (bzw. für ein Schaltjahr 366 Tage), 52 Wochen oder 12 Standardmonate. Ein Standardmonat hat 30,41666 Tage (d. h. 365/12), unabhängig davon, ob es sich um ein Schaltjahr handelt oder nicht.

Können die Zeiträume zwischen den in den Berechnungen verwendeten Zeitpunkten nicht als ganze Zahl von Wochen, Monaten oder Jahren ausgedrückt werden, so sind sie als ganze Zahl eines dieser Zeitabschnitte in Kombination mit einer Anzahl von Tagen auszudrücken. Bei der Verwendung von Tagen

i) 

werden alle Tage einschließlich Wochenenden und Feiertagen gezählt,

ii) 

werden gleich lange Zeitabschnitte und dann Tage bis zum Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme zurückgezählt,

iii) 

wird die Länge des in Tagen bemessenen Zeitabschnitts ohne den ersten und einschließlich des letzten Tages berechnet und in Jahren ausgedrückt, indem dieser Zeitabschnitt durch die Anzahl von Tagen des gesamten Jahres (365 oder 366), zurückgezählt ab dem letzten Tag bis zum gleichen Tag des Vorjahres, geteilt wird.

d) 

Das Rechenergebnis wird auf mindestens eine Dezimalstelle genau angegeben. Ist die Ziffer der darauf folgenden Dezimalstelle größer als oder gleich 5, so erhöht sich die Ziffer der ersten Dezimalstelle um den Wert 1.

e) 

Mathematisch darstellen lässt sich diese Gleichung durch eine einzige Summation unter Verwendung des Faktors „Ströme“ (Ak), die positiv oder negativ sein können, je nachdem, ob sie für Auszahlungen oder für Rückzahlungen innerhalb der Perioden 1 bis n, ausgedrückt in Jahren, stehen:

image,

dabei ist S der Saldo der Gegenwartswerte aller „Ströme“. Damit die Gleichheit zwischen den „Strömen“ gewahrt bleibt, muss der Wert von S gleich null sein.

II.   Es gelten die folgenden zusätzlichen Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses:

a) 

Ist es dem Verbraucher nach dem Kreditvertrag freigestellt, wann er den Kredit in Anspruch nehmen will, so gilt der Gesamtkreditbetrag als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen.

b) 

Ist es dem Verbraucher nach dem Kreditvertrag generell freigestellt, wann er den Kredit in Anspruch nehmen will, sind jedoch je nach Art der Inanspruchnahme Beschränkungen in Bezug auf Kreditbetrag und Zeitraum vorgesehen, so gilt der gesamte Kredit als zu dem im Kreditvertrag vorgesehenen frühestmöglichen Zeitpunkt mit den entsprechenden Beschränkungen in Anspruch genommen.

c) 

Sieht der Kreditvertrag verschiedene Arten der Inanspruchnahme mit unterschiedlichen Kosten oder Sollzinssätzen vor, so gilt der Gesamtkreditbetrag als zu den höchsten Kosten und zum höchsten Sollzinssatz in Anspruch genommen, wie sie für die Mechanismen der Inanspruchnahme gelten, die bei dieser Art von Kreditvertrag am häufigsten vorkommt.

d) 

Bei einer Überziehungsmöglichkeit gilt der gesamte Kreditbetrag als in voller Höhe und für die gesamte Laufzeit des Kreditvertrags in Anspruch genommen. Ist die Dauer der Überziehungsmöglichkeit nicht bekannt, so wird bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses von der Annahme ausgegangen, dass die Laufzeit des Kreditvertrags drei Monate beträgt.

e) 

Bei unbefristeten Kreditverträgen, die keine Überziehungsmöglichkeiten sind, wird angenommen, dass

i) 

der Kredit ab dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme für einen Zeitraum von einem Jahr gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind;

ii) 

der Kreditbetrag in gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt wird. Muss der Kreditbetrag jedoch vollständig, in Form einer einmaligen Zahlung, innerhalb jedes Zahlungszeitraums zurückgezahlt werden, so wird angenommen, dass spätere Inanspruchnahmen und Rückzahlungen des gesamten Kreditbetrags durch den Verbraucher innerhalb eines Jahres stattfinden. Zinsen und sonstige Kosten werden entsprechend diesen Inanspruchnahmen und Tilgungszahlungen und nach den Bestimmungen des Kreditvertrags festgelegt.

Als unbefristete Kreditverträge gelten für die Zwecke dieser Nummer Kreditverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Kredite, bei denen der Kreditbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut in Anspruch genommen werden kann.

f) 

Bei Kreditverträgen, die keine Überziehungsmöglichkeiten oder unbefristete Kreditverträge sind (siehe Annahmen unter den Buchstaben d und e), gilt Folgendes:

i) 

Lassen sich der Zeitpunkt oder die Höhe einer vom Verbraucher zu leistenden Tilgungszahlung nicht feststellen, so wird angenommen, dass die Rückzahlung zu dem im Kreditvertrag genannten frühestmöglichen Zeitpunkt und in der darin festgelegten geringsten Höhe erfolgt;

ii) 

lässt sich der Zeitraum zwischen der ersten Auszahlung eines Kreditbetrags und der ersten vom Verbraucher zu leistenden Zahlung nicht feststellen, so wird der kürzeste mögliche Zeitraum angenommen.

g) 

Lassen sich der Zeitpunkt oder die Höhe einer vom Verbraucher zu leistenden Zahlung nicht anhand des Kreditvertrags oder der Annahmen nach den Buchstaben d, e oder f feststellen, so wird angenommen, dass die Zahlung in Übereinstimmung mit den vom Kreditgeber bestimmten Fristen und Bedingungen erfolgt und dass, falls die betreffenden Zeitpunkte und Bedingungen nicht bekannt sind,

i) 

die Zinszahlungen zusammen mit den Tilgungszahlungen erfolgen;

ii) 

Zahlungen für Kosten, die keine Zinsen sind und die als Einmalbetrag ausgedrückt sind, bei Abschluss des Kreditvertrags erfolgen;

iii) 

Zahlungen für Kosten, die keine Zinsen sind und die als Mehrfachzahlungen ausgedrückt sind, beginnend mit der ersten Tilgungszahlung in regelmäßigen Abständen erfolgen und es sich, falls die Höhe dieser Zahlungen nicht bekannt ist, um jeweils gleich hohe Beträge handelt;

iv) 

mit der letzten Zahlung der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten beglichen sind.

h) 

Wurde noch keine Kreditobergrenze vereinbart, so wird eine Obergrenze in Höhe von 1 500  EUR angenommen.

i) 

Werden für einen begrenzten Zeitraum oder Betrag verschiedene Sollzinssätze und Kosten angeboten, so werden als Sollzinssatz und Kosten während der gesamten Laufzeit des Kreditvertrags der höchste Zinssatz bzw. die höchsten Kosten angenommen.

j) 

Bei Verbraucherkreditverträgen, bei denen für den Anfangszeitraum ein fester Sollzinssatz vereinbart wurde, nach dessen Ablauf ein neuer Sollzinssatz festgelegt wird, der anschließend in regelmäßigen Abständen nach einem vereinbarten Indikator angepasst wird, wird bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses von der Annahme ausgegangen, dass der Sollzinssatz ab dem Ende der Festzinsperiode dem Sollzinssatz entspricht, der sich aus dem Wert des vereinbarten Indikators im Zeitpunkt der Berechnung des effektiven Jahreszinses ergibt.

ANHANG IV




ANHANG IV

Entsprechungstabelle



Richtlinie 2008/48/EG

Vorliegende Richtlinie

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 2 Absatz 1

Artikel 2 Absatz 1

–

 

Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a, b und c

Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a, b und c

Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d

Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g

Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben e und f

–

Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben g, h, i, j, k und l

Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben d, e, f, i, j und k

Artikel 2 Absatz 2a

Artikel 2 Absatz 3

Artikel 2 Absatz 3

–

Artikel 2 Absätze 4, 5 und 6

Artikel 2 Absätze 4, 6 und 7

Artikel 3 Buchstaben a, b und c

Artikel 3 Nummern 1, 2 und 3

–

Artikel 3 Nummer 4

Artikel 3 Buchstaben d und e

Artikel 3 Nummern 18 und 19

Artikel 3 Buchstabe f

Artikel 3 Nummer 12

Artikel 3 Buchstaben g, h, i, j, k, l und m

Artikel 3 Nummern 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11

Artikel 3 Buchstabe n

Artikel 3 Nummer 20

–

Artikel 3 Nummern 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21 und 22

–

Artikel 5

–

Artikel 6

–

Artikel 7

Artikel 4

Artikel 8

–

Artikel 9

Artikel 5 Absatz 1

Artikel 10 Absätze 1, 3, 5 und 6

Artikel 5 Absatz 2

Artikel 10 Absatz 7

Artikel 5 Absatz 4

Artikel 10 Absatz 8

Artikel 5 Absatz 5

Artikel 10 Absatz 9

Artikel 5 Absatz 6

Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a, b und c und Artikel 12 Absatz 2

Artikel 6 Absätze 1 und 3

Artikel 11 Absätze 1, 2 und 4

Artikel 6 Absatz 2

–

Artikel 6 Absatz 4

Artikel 11 Absatz 6

Artikel 6 Absatz 5

–

Artikel 6 Absatz 6

Artikel 11 Absatz 7

Artikel 6 Absatz 7

–

Artikel 7

Artikel 10 Absatz 10 und Artikel 11 Absatz 8

–

Artikel 13

Artikel 8

Artikel 18

–

Artikel 14

–

Artikel 15

–

Artikel 16

–

Artikel 17

Artikel 9

Artikel 19

Artikel 10 Absatz 1

Artikel 20

Artikel 10 Absätze 2, 3 und 4

Artikel 21

Artikel 10 Absatz 5

–

Artikel 11a

Artikel 22

Artikel 11

Artikel 23

Artikel 12

Artikel 24

Artikel 13

Artikel 28

Artikel 14

Artikel 26

Artikel 15

Artikel 27

Artikel 16

Artikel 29

Artikel 17

Artikel 39

Artikel 18

Artikel 25

Artikel 19

Artikel 30

–

Artikel 31

–

Artikel 32

–

Artikel 33

–

Artikel 34

Artikel 16a

Artikel 35

–

Artikel 36

Artikel 20

Artikel 37

Artikel 21

Artikel 38

–

Artikel 41

Artikel 22

Artikel 42 und 43

Artikel 23

Artikel 44

Artikel 24

Artikel 40

Artikel 24a

Artikel 45

Artikel 26

Artikel 42 Absatz 2

Artikel 27 Absatz 1

Artikel 48

Artikel 27 Absatz 2

Artikel 46

Artikel 28

Artikel 4

Artikel 29

Artikel 47

Artikel 30

Artikel 47

Artikel 31

Artikel 49

Artikel 32

Artikel 50

Anhang I

Anhang III

Anhang II

Anhang I

Anhang III

Anhang II

–

Anhang IV

1.1 Sklici

1.2 Ugotovljene zahteve

1.3 Povezani standardi

2. Ugotovljene zahteve

Zahteve
Vir Zahteva

3. Povezani standardi

Standardi
Vir Zahteva

Povezane zadeve

  • Builddate: 30.10.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32023L2225
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE