+RICHTLINIE (EU) 2023/2225 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG
---+KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
------+Artikel 1 Gegenstand
------+Artikel 2 Anwendungsbereich
---------+Artikel 2 (1)
---------+Artikel 2 (2)
---------+Artikel 2 (3)
---------+Artikel 2 (4)
---------+Artikel 2 (5)
---------+Artikel 2 (6)
---------+Artikel 2 (7)
---------+Artikel 2 (8)
------+Artikel 3 Begriffsbestimmungen
------+Artikel 4 Umrechnung der in Euro ausgedrückten Beträge in Landeswährung
---------+Artikel 4 (1)
---------+Artikel 4 (2)
------+Artikel 5 Verpflichtung zur unentgeltlichen Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher
------+Artikel 6 Diskriminierungsverbot
---+KAPITEL II INFORMATIONSPFLICHTEN VOR ABSCHLUSS DES KREDITVERTRAGS
------+Artikel 7 Werbung für und Marketing von Kreditverträge(n)
------+Artikel 8 In die Werbung für Kreditverträge aufzunehmende Standardinformationen
---------+Artikel 8 (1)
---------+Artikel 8 (2)
---------+Artikel 8 (3)
---------+Artikel 8 (4)
---------+Artikel 8 (5)
---------+Artikel 8 (6)
---------+Artikel 8 (7)
---------+Artikel 8 (8)
------+Artikel 9 Allgemeine Informationen
---------+Artikel 9 (1)
---------+Artikel 9 (2)
------+Artikel 10 Vorvertragliche Informationen
---------+Artikel 10 (1)
---------+Artikel 10 (2)
---------+Artikel 10 (3)
---------+Artikel 10 (4)
---------+Artikel 10 (5)
---------+Artikel 10 (6)
---------+Artikel 10 (7)
---------+Artikel 10 (8)
---------+Artikel 10 (9)
---------+Artikel 10 (10)
------+Artikel 11 Vorvertragliche Informationen über Kreditverträge im Sinne von Artikel 2 Absatz 6 oder 7
---------+Artikel 11 (1)
---------+Artikel 11 (2)
---------+Artikel 11 (3)
---------+Artikel 11 (4)
---------+Artikel 11 (5)
---------+Artikel 11 (6)
---------+Artikel 11 (7)
---------+Artikel 11 (8)
------+Artikel 12 Angemessene Erläuterungen
---------+Artikel 12 (1)
---------+Artikel 12 (2)
------+Artikel 13 Personalisierte Angebote auf der Grundlage automatisierter Datenverarbeitung
---+KAPITEL III KOPPLUNGS- UND BÜNDELUNGSGESCHÄFTE, ANGENOMMENE ZUSTIMMUNG, BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND GEWÄHRUNG NICHT ANGEFORDERTER KREDITE
------+Artikel 14 Kopplungs- und Bündelungsgeschäfte
---------+Artikel 14 (1)
---------+Artikel 14 (2)
---------+Artikel 14 (3)
---------+Artikel 14 (4)
---------+Artikel 14 (5)
------+Artikel 15 Angenommene Zustimmung zum Abschluss etwaiger Kreditverträge oder zum Erwerb von Nebenleistungen
---------+Artikel 15 (1)
---------+Artikel 15 (2)
------+Artikel 16 Beratungsdienstleistungen
---------+Artikel 16 (1)
---------+Artikel 16 (2)
---------+Artikel 16 (3)
---------+Artikel 16 (4)
---------+Artikel 16 (5)
---------+Artikel 16 (6)
------+Artikel 17 Verbot der Gewährung nicht angeforderter Kredite
---+KAPITEL IV KREDITWÜRDIGKEITSPRÜFUNG UND ZUGANG ZU DATENBANKEN
------+Artikel 18 Verpflichtung zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers
---------+Artikel 18 (1)
---------+Artikel 18 (2)
---------+Artikel 18 (3)
---------+Artikel 18 (4)
---------+Artikel 18 (5)
---------+Artikel 18 (6)
---------+Artikel 18 (7)
---------+Artikel 18 (8)
---------+Artikel 18 (9)
---------+Artikel 18 (10)
---------+Artikel 18 (11)
------+Artikel 19 Datenbanken
---------+Artikel 19 (1)
---------+Artikel 19 (2)
---------+Artikel 19 (3)
---------+Artikel 19 (4)
---------+Artikel 19 (5)
---------+Artikel 19 (6)
---------+Artikel 19 (7)
---------+Artikel 19 (8)
---+KAPITEL V FORM UND INHALT VON KREDITVERTRÄGEN
------+Artikel 20 Form des Kreditvertrags
---------+Artikel 20 (1)
---------+Artikel 20 (2)
------+Artikel 21 Zwingende Angaben im Kreditvertrag
---------+Artikel 21 (1)
---------+Artikel 21 (2)
---------+Artikel 21 (3)
---+KAPITEL VI ÄNDERUNG DES KREDITVERTRAGS UND ÄNDERUNG DES SOLLZINSSATZES
------+Artikel 22 Informationen über die Änderung des Kreditvertrags
------+Artikel 23 Änderung des Sollzinssatzes
---------+Artikel 23 (1)
---------+Artikel 23 (2)
---+KAPITEL VII ÜBERZIEHUNGSMÖGLICHKEITEN UND ÜBERSCHREITUNG
------+Artikel 24 Überziehungsmöglichkeiten
---------+Artikel 24 (1)
---------+Artikel 24 (2)
---------+Artikel 24 (3)
---------+Artikel 24 (4)
---------+Artikel 24 (5)
------+Artikel 25 Überschreitung
---------+Artikel 25 (1)
---------+Artikel 25 (2)
---------+Artikel 25 (3)
---------+Artikel 25 (4)
---------+Artikel 25 (5)
---------+Artikel 25 (6)
---+KAPITEL VIII WIDERRUF, KÜNDIGUNG UND VORZEITIGE RÜCKZAHLUNG
------+Artikel 26 Widerrufsrecht
---------+Artikel 26 (1)
---------+Artikel 26 (2)
---------+Artikel 26 (3)
---------+Artikel 26 (4)
---------+Artikel 26 (5)
---------+Artikel 26 (6)
---------+Artikel 26 (7)
---------+Artikel 26 (8)
---------+Artikel 26 (9)
------+Artikel 27 Verbundene Kreditverträge
---------+Artikel 27 (1)
---------+Artikel 27 (2)
---------+Artikel 27 (3)
------+Artikel 28 Unbefristete Kreditverträge
---------+Artikel 28 (1)
---------+Artikel 28 (2)
------+Artikel 29 Vorzeitige Rückzahlung
---------+Artikel 29 (1)
---------+Artikel 29 (2)
---------+Artikel 29 (3)
---------+Artikel 29 (4)
---------+Artikel 29 (5)
---+KAPITEL IX EFFEKTIVER JAHRESZINS UND MAßNAHMEN ZUR BEGRENZUNG DER ZINSSÄTZE UND KOSTEN
------+Artikel 30 Berechnung des effektiven Jahreszinses
---------+Artikel 30 (1)
---------+Artikel 30 (2)
---------+Artikel 30 (3)
---------+Artikel 30 (4)
---------+Artikel 30 (5)
------+Artikel 31 Maßnahmen zur Begrenzung der Sollzinssätze, der effektiven Jahreszinssätze oder der Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher
---------+Artikel 31 (1)
---------+Artikel 31 (2)
---------+Artikel 31 (3)
---------+Artikel 31 (4)
---+KAPITEL X WOHLVERHALTENSREGELN UND ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL
------+Artikel 32 Wohlverhaltensregeln in Bezug auf die Vergabe von Verbraucherkrediten
---------+Artikel 32 (1)
---------+Artikel 32 (2)
---------+Artikel 32 (3)
---------+Artikel 32 (4)
---------+Artikel 32 (5)
------+Artikel 33 Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals
---------+Artikel 33 (1)
---------+Artikel 33 (2)
---------+Artikel 33 (3)
---+KAPITEL XI FINANZBILDUNG UND UNTERSTÜTZUNG VON VERBRAUCHERN IN FINANZIELLEN SCHWIERIGKEITEN
------+Artikel 34 Finanzbildung
---------+Artikel 34 (1)
---------+Artikel 34 (2)
------+Artikel 35 Zahlungsrückstände und Nachsichtmaßnahmen
---------+Artikel 35 (1)
---------+Artikel 35 (2)
---------+Artikel 35 (3)
---------+Artikel 35 (4)
---------+Artikel 35 (5)
------+Artikel 36 Schuldnerberatungsdienste
---------+Artikel 36 (1)
---------+Artikel 36 (2)
---------+Artikel 36 (3)
---------+Artikel 36 (4)
---+KAPITEL XII KREDITGEBER UND KREDITVERMITTLER
------+Artikel 37 Zulassung, Registrierung und Beaufsichtigung von Nichtkreditinstituten und Nichtzahlungsinstituten
---------+Artikel 37 (1)
---------+Artikel 37 (2)
---------+Artikel 37 (3)
------+Artikel 38 Besondere Verpflichtungen für Kreditvermittler
---+KAPITEL XIII FORDERUNGSABTRETUNG UND STREITBEILEGUNG
------+Artikel 39 Forderungsabtretung
---------+Artikel 39 (1)
---------+Artikel 39 (2)
------+Artikel 40 Außergerichtliche Streitbeilegung
---------+Artikel 40 (1)
---------+Artikel 40 (2)
---+KAPITEL XIV ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
------+Artikel 41 Zuständige Behörden
---------+Artikel 41 (1)
---------+Artikel 41 (2)
---------+Artikel 41 (3)
---------+Artikel 41 (4)
---------+Artikel 41 (5)
---------+Artikel 41 (6)
---------+Artikel 41 (7)
---------+Artikel 41 (8)
---------+Artikel 41 (9)
---+KAPITEL XV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 42 Grad der Harmonisierung
---------+Artikel 42 (1)
---------+Artikel 42 (2)
------+Artikel 43 Unabdingbarkeit dieser Richtlinie
---------+Artikel 43 (1)
---------+Artikel 43 (2)
------+Artikel 44 Sanktionen
---------+Artikel 44 (1)
---------+Artikel 44 (2)
---------+Artikel 44 (3)
------+Artikel 45 Ausübung der Befugnisübertragung
---------+Artikel 45 (1)
---------+Artikel 45 (2)
---------+Artikel 45 (3)
---------+Artikel 45 (4)
---------+Artikel 45 (5)
---------+Artikel 45 (6)
------+Artikel 46 Überprüfung und Berichterstattung
---------+Artikel 46 (1)
---------+Artikel 46 (2)
---------+Artikel 46 (3)
---------+Artikel 46 (4)
------+Artikel 47 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
------+Artikel 48 Umsetzung
---------+Artikel 48 (1)
---------+Artikel 48 (2)
------+Artikel 49 Inkrafttreten
------+Artikel 50 Adressaten
---+ANHANG I
---+ANHANG II
---+ANHANG III
---+ANHANG IV
|
German -
European Union -
Financial Industry -
RICHTLINIE (EU) 2023/2225 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG
RICHTLINIE (EU) 2023/2225 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Oktober 2023
über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG
1. Panoramica
| Titolo |
Regolamentazione |
|
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
|
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
|
|
KAPITEL II INFORMATIONSPFLICHTEN VOR ABSCHLUSS DES KREDITVERTRAGS
|
KAPITEL II INFORMATIONSPFLICHTEN VOR ABSCHLUSS DES KREDITVERTRAGS
|
|
KAPITEL III KOPPLUNGS- UND BÜNDELUNGSGESCHÄFTE, ANGENOMMENE ZUSTIMMUNG, BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND GEWÄHRUNG NICHT ANGEFORDERTER KREDITE
|
KAPITEL III KOPPLUNGS- UND BÜNDELUNGSGESCHÄFTE, ANGENOMMENE ZUSTIMMUNG, BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND GEWÄHRUNG NICHT ANGEFORDERTER KREDITE
|
|
KAPITEL IV KREDITWÜRDIGKEITSPRÜFUNG UND ZUGANG ZU DATENBANKEN
|
KAPITEL IV KREDITWÜRDIGKEITSPRÜFUNG UND ZUGANG ZU DATENBANKEN
|
|
KAPITEL V FORM UND INHALT VON KREDITVERTRÄGEN
|
KAPITEL V FORM UND INHALT VON KREDITVERTRÄGEN
|
|
KAPITEL VI ÄNDERUNG DES KREDITVERTRAGS UND ÄNDERUNG DES SOLLZINSSATZES
|
KAPITEL VI ÄNDERUNG DES KREDITVERTRAGS UND ÄNDERUNG DES SOLLZINSSATZES
|
|
KAPITEL VII ÜBERZIEHUNGSMÖGLICHKEITEN UND ÜBERSCHREITUNG
|
KAPITEL VII ÜBERZIEHUNGSMÖGLICHKEITEN UND ÜBERSCHREITUNG
|
|
KAPITEL VIII WIDERRUF, KÜNDIGUNG UND VORZEITIGE RÜCKZAHLUNG
|
KAPITEL VIII WIDERRUF, KÜNDIGUNG UND VORZEITIGE RÜCKZAHLUNG
|
|
KAPITEL IX EFFEKTIVER JAHRESZINS UND MAßNAHMEN ZUR BEGRENZUNG DER ZINSSÄTZE UND KOSTEN
|
KAPITEL IX EFFEKTIVER JAHRESZINS UND MAßNAHMEN ZUR BEGRENZUNG DER ZINSSÄTZE UND KOSTEN
|
|
KAPITEL X WOHLVERHALTENSREGELN UND ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL
|
KAPITEL X WOHLVERHALTENSREGELN UND ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL
|
|
KAPITEL XI FINANZBILDUNG UND UNTERSTÜTZUNG VON VERBRAUCHERN IN FINANZIELLEN SCHWIERIGKEITEN
|
KAPITEL XI FINANZBILDUNG UND UNTERSTÜTZUNG VON VERBRAUCHERN IN FINANZIELLEN SCHWIERIGKEITEN
|
|
KAPITEL XII KREDITGEBER UND KREDITVERMITTLER
|
KAPITEL XII KREDITGEBER UND KREDITVERMITTLER
|
|
KAPITEL XIII FORDERUNGSABTRETUNG UND STREITBEILEGUNG
|
KAPITEL XIII FORDERUNGSABTRETUNG UND STREITBEILEGUNG
|
|
KAPITEL XIV ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
|
KAPITEL XIV ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
|
|
KAPITEL XV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
|
KAPITEL XV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
|
|
ANHANG I
|
ANHANG I
FORMULAR EUROPÄISCHE STANDARDINFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHERKREDITE
(
6
)
Wesentliche Angaben
Teil I
[immer auf der ersten Seite des Formulars]:
|
Kreditgeber
Falls zutreffend
Kreditvermittler
|
[Name]
[Name]
|
|
Gesamtkreditbetrag
Dies ist die Obergrenze oder Gesamtsumme, die im Rahmen des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird.
|
|
|
Laufzeit des Kreditvertrags
|
|
|
Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
|
[%
|
|
Effektiver Jahreszins
Dies sind die Gesamtkosten, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags.
Der effektive Jahreszins soll Ihnen dabei helfen, mehrere Angebote zu vergleichen.
|
|
|
Gesamtbetrag, den Sie zu zahlen haben
Dies ist der Betrag des zur Verfügung gestellten Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit.
|
[Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher]
|
|
Falls zutreffend
Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für bestimmte Waren oder bestimmte Dienstleistungen gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbringung bestimmter Dienstleistungen verbunden.
Bezeichnung der Ware/Dienstleistung
Barzahlungspreis
|
|
|
Kosten bei Zahlungsverzug
|
Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [... (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine Anpassung sowie gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet.
|
Teil II
[Falls die folgenden Elemente nicht auf einer Seite deutlich sichtbar dargestellt werden können, werden sie im ersten Teil des Formulars auf der zweiten Seite dargestellt]:
|
Raten und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Raten angerechnet werden
|
Sie müssen folgende Zahlungen leisten:
[Betrag, Anzahl und Periodizität der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen]
Zinsen und/oder Gebühren sind wie folgt zu entrichten:
|
|
Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender oder verspäteter Zahlungen
Ausbleibende oder verspätete Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und es Ihnen erschweren, in Zukunft Kredite zu erhalten.
|
|
|
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, den Kreditvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen zu widerrufen.
|
Ja/nein
|
|
Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
Falls zutreffend
Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.
|
Ja
|
|
Kreditgeber
Anschrift
Telefon
E-Mail
Website (*1)
|
|
|
Falls zutreffend
Kreditvermittler
Anschrift
Telefon
E-Mail
Website (*1)
|
|
(*1)
Diese Angabe ist fakultativ.
|
Zusätzliche Informationen zum Kreditvertrag
1.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts
|
Kreditart
|
|
|
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Hier ist beschrieben, wie und wann Sie das Geld erhalten.
Falls zutreffend
Andere Mechanismen für die Inanspruchnahme des Vertrags zu der betreffenden Kreditart können zu einem höheren effektiven Jahreszins führen.
|
[Sofern der Kreditvertrag verschiedene Arten der Inanspruchnahme mit unterschiedlichen Kosten oder Sollzinssätzen vorsieht und der Kreditgeber die Annahme nach Anhang III Teil II Buchstabe b zugrunde legt, ist ein Hinweis darauf aufzunehmen, dass andere Mechanismen der Inanspruchnahme bei einem Vertrag zu der betreffenden Kreditart zu einem höheren effektiven Jahreszins führen können]
|
|
Falls zutreffend
Verlangte Sicherheiten
Hier sind die von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten beschrieben.
|
[Art der Sicherheiten]
|
|
Falls zutreffend
Zahlungen dienen nicht der unmittelbaren Kapitaltilgung.
|
|
|
Falls zutreffend
Der Preis wurde auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert.
|
|
2.
Kreditkosten
|
Falls zutreffend
Die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
|
[%
— variabel (mit dem Index oder Referenzzinssatz für den anfänglichen Sollzinssatz),
— Bedingungen für die Anwendung jedes Sollzinssatzes,
— Zeiträume, Bedingungen und Art und Weise der Anpassung jedes Sollzinssatzes]
|
|
Repräsentatives Beispiel zur Veranschaulichung des effektiven Jahreszinses und des vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrags
|
[% Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließender Annahmen]
|
|
Ist es für den Erhalt des Kredits oder für den Erhalt des Kredits zu den vorgegebenen Vertragsbedingungen zwingend erforderlich, Folgendes abzuschließen:
— eine Kreditversicherung oder
— einen anderen Vertrag über eine Nebenleistung?
Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten.
|
Ja/nein [falls ja, Art der Versicherung:]
Ja/nein [falls ja, Art der Nebenleistung:]
|
|
Damit verbundene Kosten
|
|
Falls zutreffend
Entgelte für die Führung eines oder mehrerer Konten, die für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich sind.
|
|
|
Falls zutreffend
Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte)
|
|
|
Falls zutreffend
Aus dem Kreditvertrag entstehende sonstige Kosten
|
|
|
Falls zutreffend
Bedingungen, unter denen die oben genannten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag geändert werden können
|
|
|
Falls zutreffend
Verpflichtung zur Zahlung von Notargebühren
|
|
3.
Andere wichtige rechtliche Aspekte
|
Falls zutreffend
Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.
|
[Festlegung der Entschädigung (Berechnungsmethode) gemäß den Vorschriften zur Umsetzung des Artikels 29 der Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates (1)]
|
|
Datenbankabfrage
Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird.
|
|
|
Recht auf einen Kreditvertragsentwurf
Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt Ihres Antrags zum Abschluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist.
|
|
|
Falls zutreffend
Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist
|
Die Angaben in diesem Formular gelten vom […] bis zum […].
|
|
Zu den Rechtsbehelfen
Sie haben das Recht auf Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren.
|
[Das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für den Verbraucher und wie er es in Anspruch nehmen kann]
|
|
Warnhinweis zu den rechtlichen und finanziellen Folgen der Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der mit dem Kreditvertrag verbundenen Verpflichtungen, bei der es sich nicht um verspätete oder nicht geleistete Zahlungen handelt, könnte schwerwiegende Folgen für Sie haben.
|
|
|
Tilgungsplan
|
[Tilgungsplan mit allen vom Verbraucher während der Laufzeit des Kreditvertrags zu leistenden Zahlungen und Rückzahlungen, einschließlich der Zahlungen für Nebenleistungen]
|
(1)
Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/2225/oj).
|
Falls zutreffend
4.
Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
|
a) Zum Kreditgeber
|
|
|
Falls zutreffend
Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben
Anschrift
Telefon
E-Mail
Website (*1)
|
[Name]
[Anschrift, an die sich der Verbraucher wenden kann]
|
|
Falls zutreffend
Eintrag im Handelsregister
|
[Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung]
|
|
Falls zutreffend
Aufsichtsbehörde
|
|
|
b) Zum Kreditvertrag
|
|
|
Falls zutreffend
Ausübung des Widerrufsrechts
|
[Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts, darunter Widerrufsfrist, Angabe der Anschrift, an die die Mitteilung über den Widerruf zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung des Widerrufsrechts]
|
|
Falls zutreffend
Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrags zugrunde legt
|
|
|
Falls zutreffend
Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit
|
[entsprechende Klausel hier wiedergeben]
|
|
Falls zutreffend
Sprachenregelung
|
Die Informationen und Vertragsbedingungen werden auf [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags auf [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen kommunizieren.
|
(*1)
Freiwillige Angabe des Kreditgebers.
|
|
|
ANHANG II
|
ANHANG II
FORMULAR „EUROPÄISCHE INFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHERKREDITE“
(
7
)
Verbraucherkredit von bestimmten Kreditorganisationen (Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates
(
8
)
)
Umschuldungen (Artikel 2 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2023/2225)
Wesentliche Angaben
Teil I
[immer auf der ersten Seite des Formulars]:
|
Kreditgeber
Falls zutreffend
Kreditvermittler
|
[Name]
[Name]
|
|
Gesamtkreditbetrag
Dies ist die Obergrenze oder Gesamtsumme, die im Rahmen des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird.
|
|
|
Laufzeit des Kreditvertrags
|
|
|
Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
|
[%
|
|
Effektiver Jahreszins
Dies sind die Gesamtkosten, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkredit-betrags.
Der effektive Jahreszins soll Ihnen dabei helfen, mehrere Angebote zu vergleichen.
|
|
|
Gesamtbetrag, den Sie zu zahlen haben
Dies ist der Betrag des zur Verfügung gestellten Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit.
|
[Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher]
|
|
Falls zutreffend
Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für bestimmte Waren oder bestimmte Dienstleistungen gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbringung bestimmter Dienstleistungen verbunden.
Bezeichnung der Ware/Dienstleistung
Barzahlungspreis
|
|
|
Kosten bei Zahlungsverzug
|
Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [... (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine Anpassung sowie gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet.
|
Teil II
[Falls die folgenden Elemente nicht auf einer Seite deutlich sichtbar dargestellt werden können, werden sie im ersten Teil des Formulars auf der zweiten Seite dargestellt]:
|
Raten und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Raten angerechnet werden
|
Sie müssen folgende Zahlungen leisten:
[Betrag, Anzahl und Periodizität der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen]
Zinsen und/oder Gebühren sind wie folgt zu entrichten:
|
|
Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender oder verspäteter Zahlungen
Ausbleibende oder verspätete Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und es Ihnen erschweren, in Zukunft Kredite zu erhalten.
|
|
|
Widerrufsrecht
|
Ja/nein
|
|
Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
Falls zutreffend
Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.
|
|
|
Kreditgeber
Anschrift
Telefon
E-Mail
Website (*1)
|
|
|
Falls zutreffend
Kreditvermittler
Anschrift
Telefon
E-Mail
Website (*1)
|
|
(*1)
Diese Angabe ist fakultativ.
|
Zusätzliche Informationen zum Kreditvertrag
1.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts
|
Kreditart
|
|
|
Falls zutreffend
Hinweis, dass der Verbraucher jederzeit zur Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags aufgefordert werden kann.
|
|
|
Falls zutreffend
Der Preis wurde auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert.
|
|
2.
Kreditkosten
|
Falls zutreffend
Die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
|
[%
— variabel (mit dem Index oder Referenzzinssatz für den anfänglichen Sollzinssatz),
— Bedingungen für die Anwendung jedes Sollzinssatzes]
|
|
Repräsentatives Beispiel zur Veranschaulichung des effektiven Jahreszinses und des vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrags
|
[% Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließender Annahmen]
|
|
Falls zutreffend
Kosten
Falls zutreffend
Bedingungen, unter denen diese Kosten geändert werden können
|
[Sämtliche vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags an zu zahlende Kosten]
|
3.
Andere wichtige rechtliche Aspekte
|
Beendigung des Kreditvertrags
|
[Bedingungen und Verfahren zur Beendigung des Kreditvertrags]
|
|
Falls zutreffend
Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.
|
[Festlegung der Entschädigung (Berechnungsmethode) gemäß den Vorschriften zur Umsetzung des Artikels 29 der Richtlinie (EU) 2023/2225]
|
|
Datenbankabfrage
Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird.
|
|
|
Falls zutreffend
Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist.
|
Diese Angaben in diesem Formular gelten vom […] bis zum […].
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Zu den Rechtsbehelfen
Sie haben das Recht auf Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren.
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[Das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für den Verbraucher und wie er es in Anspruch nehmen kann.]
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Warnhinweis zu den rechtlichen und finanziellen Folgen der Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der mit dem Kreditvertrag verbundenen Verpflichtungen, bei der es sich nicht um verspätete oder nicht geleistete Zahlungen handelt, könnte schwerwiegende Folgen für Sie haben.
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Tilgungsplan
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[Tilgungsplan mit allen vom Verbraucher während der Laufzeit des Vertrags zu leistenden Zahlungen und Rückzahlungen, einschließlich der Zahlungen für Nebenleistungen]
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Falls zutreffend
4.
Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
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a) Zum Kreditgeber
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Falls zutreffend
Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben
Anschrift
Telefon
E-Mail
Website (*1)
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[Name]
[Anschrift, an die sich der Verbraucher wenden kann]
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Falls zutreffend
Eintrag im Handelsregister
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[Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung]
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Falls zutreffend
Aufsichtsbehörde
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b) Zum Kreditvertrag
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Falls zutreffend
Ausübung des Widerrufsrechts
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[Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts, darunter Widerrufsfrist, Angabe der Anschrift, an die die Mitteilung über den Widerruf zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung des Widerrufsrechts]
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Falls zutreffend
Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrags zugrunde legt
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Falls zutreffend
Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit
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[entsprechende Klausel hier wiedergeben]
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Falls zutreffend
Sprachenregelung
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Die Informationen und Vertragsbedingungen werden auf [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags auf [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen kommunizieren.
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(*1)
Freiwillige Angabe des Kreditgebers.
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ANHANG III
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ANHANG III
I. Grundgleichung zur Darstellung der Gleichheit zwischen Kreditauszahlungsbeträgen einerseits und Tilgung und Gesamtkosten andererseits.
Die nachstehende Gleichung zur Ermittlung des effektiven Jahreszinses drückt auf jährlicher Basis die rechnerische Gleichheit zwischen der Summe der Gegenwartswerte der in Anspruch genommenen Kreditauszahlungsbeträge einerseits und der Summe der Gegenwartswerte der Zahlungen für Tilgung und Gesamtkosten andererseits aus:
dabei ist
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— X
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der effektive Jahreszins,
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— m
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die laufende Nummer des letzten Kreditauszahlungsbetrags,
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— k
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die laufende Nummer eines Kreditauszahlungsbetrags, wobei 1 ≤ k ≤ m,
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— Ck
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die Höhe des Kreditauszahlungsbetrags mit der Nummer k,
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— tk
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der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der ersten Kreditauszahlung und dem Zeitpunkt der einzelnen nachfolgenden Kreditauszahlungen, wobei t1 = 0,
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— m’
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die laufende Nummer der letzten Tilgungs- oder Kostenzahlung,
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— l
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die laufende Nummer einer Tilgungs- oder Kostenzahlung,
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— Dl
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der Betrag einer Tilgungs- oder Kostenzahlung,
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— sl
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der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der ersten Kreditauszahlung und dem Zeitpunkt jeder einzelnen Tilgungs- oder Kostenzahlung.
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Anmerkungen
a)
Die von beiden Seiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten gezahlten Beträge sind nicht notwendigerweise gleich groß und werden nicht notwendigerweise in gleichen Zeitabständen entrichtet.
b)
Anfangszeitpunkt ist der Tag der Auszahlung des ersten Kreditbetrags.
c)
Der Zeitraum zwischen den in den Berechnungen verwendeten Zeitpunkten wird in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückt. Zugrunde gelegt werden für ein Jahr 365 Tage (bzw. für ein Schaltjahr 366 Tage), 52 Wochen oder 12 Standardmonate. Ein Standardmonat hat 30,41666 Tage (d. h. 365/12), unabhängig davon, ob es sich um ein Schaltjahr handelt oder nicht.
Können die Zeiträume zwischen den in den Berechnungen verwendeten Zeitpunkten nicht als ganze Zahl von Wochen, Monaten oder Jahren ausgedrückt werden, so sind sie als ganze Zahl eines dieser Zeitabschnitte in Kombination mit einer Anzahl von Tagen auszudrücken. Bei der Verwendung von Tagen
i)
werden alle Tage einschließlich Wochenenden und Feiertagen gezählt,
ii)
werden gleich lange Zeitabschnitte und dann Tage bis zum Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme zurückgezählt,
iii)
wird die Länge des in Tagen bemessenen Zeitabschnitts ohne den ersten und einschließlich des letzten Tages berechnet und in Jahren ausgedrückt, indem dieser Zeitabschnitt durch die Anzahl von Tagen des gesamten Jahres (365 oder 366), zurückgezählt ab dem letzten Tag bis zum gleichen Tag des Vorjahres, geteilt wird.
d)
Das Rechenergebnis wird auf mindestens eine Dezimalstelle genau angegeben. Ist die Ziffer der darauf folgenden Dezimalstelle größer als oder gleich 5, so erhöht sich die Ziffer der ersten Dezimalstelle um den Wert 1.
e)
Mathematisch darstellen lässt sich diese Gleichung durch eine einzige Summation unter Verwendung des Faktors „Ströme“ (Ak), die positiv oder negativ sein können, je nachdem, ob sie für Auszahlungen oder für Rückzahlungen innerhalb der Perioden 1 bis n, ausgedrückt in Jahren, stehen:
,
dabei ist S der Saldo der Gegenwartswerte aller „Ströme“. Damit die Gleichheit zwischen den „Strömen“ gewahrt bleibt, muss der Wert von S gleich null sein.
II. Es gelten die folgenden zusätzlichen Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses:
a)
Ist es dem Verbraucher nach dem Kreditvertrag freigestellt, wann er den Kredit in Anspruch nehmen will, so gilt der Gesamtkreditbetrag als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen.
b)
Ist es dem Verbraucher nach dem Kreditvertrag generell freigestellt, wann er den Kredit in Anspruch nehmen will, sind jedoch je nach Art der Inanspruchnahme Beschränkungen in Bezug auf Kreditbetrag und Zeitraum vorgesehen, so gilt der gesamte Kredit als zu dem im Kreditvertrag vorgesehenen frühestmöglichen Zeitpunkt mit den entsprechenden Beschränkungen in Anspruch genommen.
c)
Sieht der Kreditvertrag verschiedene Arten der Inanspruchnahme mit unterschiedlichen Kosten oder Sollzinssätzen vor, so gilt der Gesamtkreditbetrag als zu den höchsten Kosten und zum höchsten Sollzinssatz in Anspruch genommen, wie sie für die Mechanismen der Inanspruchnahme gelten, die bei dieser Art von Kreditvertrag am häufigsten vorkommt.
d)
Bei einer Überziehungsmöglichkeit gilt der gesamte Kreditbetrag als in voller Höhe und für die gesamte Laufzeit des Kreditvertrags in Anspruch genommen. Ist die Dauer der Überziehungsmöglichkeit nicht bekannt, so wird bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses von der Annahme ausgegangen, dass die Laufzeit des Kreditvertrags drei Monate beträgt.
e)
Bei unbefristeten Kreditverträgen, die keine Überziehungsmöglichkeiten sind, wird angenommen, dass
i)
der Kredit ab dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme für einen Zeitraum von einem Jahr gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind;
ii)
der Kreditbetrag in gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme, zurückgezahlt wird. Muss der Kreditbetrag jedoch vollständig, in Form einer einmaligen Zahlung, innerhalb jedes Zahlungszeitraums zurückgezahlt werden, so wird angenommen, dass spätere Inanspruchnahmen und Rückzahlungen des gesamten Kreditbetrags durch den Verbraucher innerhalb eines Jahres stattfinden. Zinsen und sonstige Kosten werden entsprechend diesen Inanspruchnahmen und Tilgungszahlungen und nach den Bestimmungen des Kreditvertrags festgelegt.
Als unbefristete Kreditverträge gelten für die Zwecke dieser Nummer Kreditverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Kredite, bei denen der Kreditbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut in Anspruch genommen werden kann.
f)
Bei Kreditverträgen, die keine Überziehungsmöglichkeiten oder unbefristete Kreditverträge sind (siehe Annahmen unter den Buchstaben d und e), gilt Folgendes:
i)
Lassen sich der Zeitpunkt oder die Höhe einer vom Verbraucher zu leistenden Tilgungszahlung nicht feststellen, so wird angenommen, dass die Rückzahlung zu dem im Kreditvertrag genannten frühestmöglichen Zeitpunkt und in der darin festgelegten geringsten Höhe erfolgt;
ii)
lässt sich der Zeitraum zwischen der ersten Auszahlung eines Kreditbetrags und der ersten vom Verbraucher zu leistenden Zahlung nicht feststellen, so wird der kürzeste mögliche Zeitraum angenommen.
g)
Lassen sich der Zeitpunkt oder die Höhe einer vom Verbraucher zu leistenden Zahlung nicht anhand des Kreditvertrags oder der Annahmen nach den Buchstaben d, e oder f feststellen, so wird angenommen, dass die Zahlung in Übereinstimmung mit den vom Kreditgeber bestimmten Fristen und Bedingungen erfolgt und dass, falls die betreffenden Zeitpunkte und Bedingungen nicht bekannt sind,
i)
die Zinszahlungen zusammen mit den Tilgungszahlungen erfolgen;
ii)
Zahlungen für Kosten, die keine Zinsen sind und die als Einmalbetrag ausgedrückt sind, bei Abschluss des Kreditvertrags erfolgen;
iii)
Zahlungen für Kosten, die keine Zinsen sind und die als Mehrfachzahlungen ausgedrückt sind, beginnend mit der ersten Tilgungszahlung in regelmäßigen Abständen erfolgen und es sich, falls die Höhe dieser Zahlungen nicht bekannt ist, um jeweils gleich hohe Beträge handelt;
iv)
mit der letzten Zahlung der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten beglichen sind.
h)
Wurde noch keine Kreditobergrenze vereinbart, so wird eine Obergrenze in Höhe von 1 500 EUR angenommen.
i)
Werden für einen begrenzten Zeitraum oder Betrag verschiedene Sollzinssätze und Kosten angeboten, so werden als Sollzinssatz und Kosten während der gesamten Laufzeit des Kreditvertrags der höchste Zinssatz bzw. die höchsten Kosten angenommen.
j)
Bei Verbraucherkreditverträgen, bei denen für den Anfangszeitraum ein fester Sollzinssatz vereinbart wurde, nach dessen Ablauf ein neuer Sollzinssatz festgelegt wird, der anschließend in regelmäßigen Abständen nach einem vereinbarten Indikator angepasst wird, wird bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses von der Annahme ausgegangen, dass der Sollzinssatz ab dem Ende der Festzinsperiode dem Sollzinssatz entspricht, der sich aus dem Wert des vereinbarten Indikators im Zeitpunkt der Berechnung des effektiven Jahreszinses ergibt.
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ANHANG IV
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ANHANG IV
Entsprechungstabelle
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Richtlinie 2008/48/EG
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Vorliegende Richtlinie
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Artikel 1
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Artikel 1
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|
Artikel 2 Absatz 1
|
Artikel 2 Absatz 1
|
|
–
|
|
|
Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a, b und c
|
Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a, b und c
|
|
Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d
|
Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g
|
|
Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben e und f
|
–
|
|
Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben g, h, i, j, k und l
|
Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben d, e, f, i, j und k
|
|
Artikel 2 Absatz 2a
|
Artikel 2 Absatz 3
|
|
Artikel 2 Absatz 3
|
–
|
|
Artikel 2 Absätze 4, 5 und 6
|
Artikel 2 Absätze 4, 6 und 7
|
|
Artikel 3 Buchstaben a, b und c
|
Artikel 3 Nummern 1, 2 und 3
|
|
–
|
Artikel 3 Nummer 4
|
|
Artikel 3 Buchstaben d und e
|
Artikel 3 Nummern 18 und 19
|
|
Artikel 3 Buchstabe f
|
Artikel 3 Nummer 12
|
|
Artikel 3 Buchstaben g, h, i, j, k, l und m
|
Artikel 3 Nummern 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11
|
|
Artikel 3 Buchstabe n
|
Artikel 3 Nummer 20
|
|
–
|
Artikel 3 Nummern 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21 und 22
|
|
–
|
Artikel 5
|
|
–
|
Artikel 6
|
|
–
|
Artikel 7
|
|
Artikel 4
|
Artikel 8
|
|
–
|
Artikel 9
|
|
Artikel 5 Absatz 1
|
Artikel 10 Absätze 1, 3, 5 und 6
|
|
Artikel 5 Absatz 2
|
Artikel 10 Absatz 7
|
|
Artikel 5 Absatz 4
|
Artikel 10 Absatz 8
|
|
Artikel 5 Absatz 5
|
Artikel 10 Absatz 9
|
|
Artikel 5 Absatz 6
|
Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a, b und c und Artikel 12 Absatz 2
|
|
Artikel 6 Absätze 1 und 3
|
Artikel 11 Absätze 1, 2 und 4
|
|
Artikel 6 Absatz 2
|
–
|
|
Artikel 6 Absatz 4
|
Artikel 11 Absatz 6
|
|
Artikel 6 Absatz 5
|
–
|
|
Artikel 6 Absatz 6
|
Artikel 11 Absatz 7
|
|
Artikel 6 Absatz 7
|
–
|
|
Artikel 7
|
Artikel 10 Absatz 10 und Artikel 11 Absatz 8
|
|
–
|
Artikel 13
|
|
Artikel 8
|
Artikel 18
|
|
–
|
Artikel 14
|
|
–
|
Artikel 15
|
|
–
|
Artikel 16
|
|
–
|
Artikel 17
|
|
Artikel 9
|
Artikel 19
|
|
Artikel 10 Absatz 1
|
Artikel 20
|
|
Artikel 10 Absätze 2, 3 und 4
|
Artikel 21
|
|
Artikel 10 Absatz 5
|
–
|
|
Artikel 11a
|
Artikel 22
|
|
Artikel 11
|
Artikel 23
|
|
Artikel 12
|
Artikel 24
|
|
Artikel 13
|
Artikel 28
|
|
Artikel 14
|
Artikel 26
|
|
Artikel 15
|
Artikel 27
|
|
Artikel 16
|
Artikel 29
|
|
Artikel 17
|
Artikel 39
|
|
Artikel 18
|
Artikel 25
|
|
Artikel 19
|
Artikel 30
|
|
–
|
Artikel 31
|
|
–
|
Artikel 32
|
|
–
|
Artikel 33
|
|
–
|
Artikel 34
|
|
Artikel 16a
|
Artikel 35
|
|
–
|
Artikel 36
|
|
Artikel 20
|
Artikel 37
|
|
Artikel 21
|
Artikel 38
|
|
–
|
Artikel 41
|
|
Artikel 22
|
Artikel 42 und 43
|
|
Artikel 23
|
Artikel 44
|
|
Artikel 24
|
Artikel 40
|
|
Artikel 24a
|
Artikel 45
|
|
Artikel 26
|
Artikel 42 Absatz 2
|
|
Artikel 27 Absatz 1
|
Artikel 48
|
|
Artikel 27 Absatz 2
|
Artikel 46
|
|
Artikel 28
|
Artikel 4
|
|
Artikel 29
|
Artikel 47
|
|
Artikel 30
|
Artikel 47
|
|
Artikel 31
|
Artikel 49
|
|
Artikel 32
|
Artikel 50
|
|
Anhang I
|
Anhang III
|
|
Anhang II
|
Anhang I
|
|
Anhang III
|
Anhang II
|
|
–
|
Anhang IV
|
|
,
1.1 Riferimenti
1.2 Requisiti identificati
1.3 Standard correlati
2. Requisiti identificati
Requisiti
| Fonte |
Requisito |
3. Standard correlati
Ticket collegati
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