+CON.11.1.A18 Fernwartung von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B)

CON.11.1.A18 Fernwartung von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B)

Wird VS-IT ferngewartet, dann MUSS die Fernwartungsverbindung verschlüsselt sein. Für die Verschlüsselung MÜSSEN IT-Sicherheitsprodukte mit Zulassungsaussage eingesetzt werden.

Die IT, mit der die Fernwartung durchgeführt wird, sowie die Übertragungsstrecken MÜSSEN als VS-IT behandelt und als Schutzobjekte definiert werden.

Die Fernwartungsverbindung MUSS durch die Dienststelle auf- und abgebaut werden. Die Dienststelle MUSS in der Lage sein, die Verbindung bei Auffälligkeiten auch während der Wartung zu unterbrechen.

Für die Fernwartung von VS-IT MUSS ein Informationssicherheitskonzept erstellt werden, das alle Komponenten, die an der Fernwartung beteiligt sind, berücksichtigt. Hierbei MÜSSEN insbesondere die Netzübergänge und die VS-IT, aus dem die Fernwartung gesteuert wird, betrachtet werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager