|
+CON.11.1.A18 Fernwartung von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B) |
CON.11.1.A18 Fernwartung von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B)Wird VS-IT ferngewartet, dann MUSS die Fernwartungsverbindung verschlüsselt sein. Für die Verschlüsselung MÜSSEN IT-Sicherheitsprodukte mit Zulassungsaussage eingesetzt werden. Die IT, mit der die Fernwartung durchgeführt wird, sowie die Übertragungsstrecken MÜSSEN als VS-IT behandelt und als Schutzobjekte definiert werden. Die Fernwartungsverbindung MUSS durch die Dienststelle auf- und abgebaut werden. Die Dienststelle MUSS in der Lage sein, die Verbindung bei Auffälligkeiten auch während der Wartung zu unterbrechen. Für die Fernwartung von VS-IT MUSS ein Informationssicherheitskonzept erstellt werden, das alle Komponenten, die an der Fernwartung beteiligt sind, berücksichtigt. Hierbei MÜSSEN insbesondere die Netzübergänge und die VS-IT, aus dem die Fernwartung gesteuert wird, betrachtet werden. 1. Apžvalga
1.1 Nuorodos1.2 Nustatyti reikalavimai1.3 Susiję teisės aktai2. Nustatyti reikalavimai
3. Susiję teisės aktai
Susietos užduotys
|