+CON.11.1.A18 Fernwartung von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B)

CON.11.1.A18 Fernwartung von VS-IT nach § 3 Abs. 3 VSA (B)

Wird VS-IT ferngewartet, dann MUSS die Fernwartungsverbindung verschlüsselt sein. Für die Verschlüsselung MÜSSEN IT-Sicherheitsprodukte mit Zulassungsaussage eingesetzt werden.

Die IT, mit der die Fernwartung durchgeführt wird, sowie die Übertragungsstrecken MÜSSEN als VS-IT behandelt und als Schutzobjekte definiert werden.

Die Fernwartungsverbindung MUSS durch die Dienststelle auf- und abgebaut werden. Die Dienststelle MUSS in der Lage sein, die Verbindung bei Auffälligkeiten auch während der Wartung zu unterbrechen.

Für die Fernwartung von VS-IT MUSS ein Informationssicherheitskonzept erstellt werden, das alle Komponenten, die an der Fernwartung beteiligt sind, berücksichtigt. Hierbei MÜSSEN insbesondere die Netzübergänge und die VS-IT, aus dem die Fernwartung gesteuert wird, betrachtet werden.

1. Przegląd

Tytuł Norma

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane regulacje

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane regulacje

Regulacje
Źródło Regulacja

Powiązane zgłoszenia