+OPS.2.3.A5 Vereinbarung der Mandantenfähigkeit (B)

OPS.2.3.A5 Vereinbarung der Mandantenfähigkeit (B)

In einer Vereinbarung zur Mandantenfähigkeit mit den Anbietenden von Outsourcing MUSS sichergestellt werden, dass die Daten und Verarbeitungskontexte durch den Anbietenden von Outsourcing ausreichend sicher getrennt sind. In dieser Vereinbarung SOLLTE ein Mandantentrennungskonzept von den Anbietenden von Outsourcing gefordert werden. Das Mandantentrennungskonzept SOLLTE zwischen mandantenabhängigen und mandantenübergreifenden Daten und Objekten unterscheiden und darlegen, mit welchen Mechanismen die Anbietenden von Outsourcing trennen.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager