+OPS.2.3.A5 Vereinbarung der Mandantenfähigkeit (B)

OPS.2.3.A5 Vereinbarung der Mandantenfähigkeit (B)

In einer Vereinbarung zur Mandantenfähigkeit mit den Anbietenden von Outsourcing MUSS sichergestellt werden, dass die Daten und Verarbeitungskontexte durch den Anbietenden von Outsourcing ausreichend sicher getrennt sind. In dieser Vereinbarung SOLLTE ein Mandantentrennungskonzept von den Anbietenden von Outsourcing gefordert werden. Das Mandantentrennungskonzept SOLLTE zwischen mandantenabhängigen und mandantenübergreifenden Daten und Objekten unterscheiden und darlegen, mit welchen Mechanismen die Anbietenden von Outsourcing trennen.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

Tickets liés