+OPS.2.3.A5 Vereinbarung der Mandantenfähigkeit (B)

OPS.2.3.A5 Vereinbarung der Mandantenfähigkeit (B)

In einer Vereinbarung zur Mandantenfähigkeit mit den Anbietenden von Outsourcing MUSS sichergestellt werden, dass die Daten und Verarbeitungskontexte durch den Anbietenden von Outsourcing ausreichend sicher getrennt sind. In dieser Vereinbarung SOLLTE ein Mandantentrennungskonzept von den Anbietenden von Outsourcing gefordert werden. Das Mandantentrennungskonzept SOLLTE zwischen mandantenabhängigen und mandantenübergreifenden Daten und Objekten unterscheiden und darlegen, mit welchen Mechanismen die Anbietenden von Outsourcing trennen.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge