+OPS.3.2.A15 Berichterstattung gegenüber den Nutzenden von Outsourcing (S)

OPS.3.2.A15 Berichterstattung gegenüber den Nutzenden von Outsourcing (S)

Die Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN den Nutzenden von Outsourcing in festgelegten Abständen Berichte über den ausgelagerten Prozess bereitstellen. Es SOLLTE ein Bericht an die Nutzenden von Outsourcing versendet werden, wenn Änderungen am Prozess durch die Anbietenden von Outsourcing oder Sub-Dienstleistenden stattfanden. Dazu SOLLTEN standardisierte Protokolle zur Berichterstattung etabliert werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager