+OPS.3.2.A15 Berichterstattung gegenüber den Nutzenden von Outsourcing (S)

OPS.3.2.A15 Berichterstattung gegenüber den Nutzenden von Outsourcing (S)

Die Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN den Nutzenden von Outsourcing in festgelegten Abständen Berichte über den ausgelagerten Prozess bereitstellen. Es SOLLTE ein Bericht an die Nutzenden von Outsourcing versendet werden, wenn Änderungen am Prozess durch die Anbietenden von Outsourcing oder Sub-Dienstleistenden stattfanden. Dazu SOLLTEN standardisierte Protokolle zur Berichterstattung etabliert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge