+SYS.1.7.A2 Absicherung sicherheitskritischer z/OS-Dienstprogramme (B)

SYS.1.7.A2 Absicherung sicherheitskritischer z/OS-Dienstprogramme (B)

Sicherheitskritische (Dienst-)Programme und Kommandos sowie deren Alias-Namen MÜSSEN mit Rechten auf entsprechende RACF-Profile so geschützt werden, dass sie nur von den dafür vorgesehenen und autorisierten Personen benutzt werden können. Es MUSS sichergestellt sein, dass (Fremd-)Programme nicht unerlaubt installiert werden können. Außerdem DÜRFEN Programme NUR von gesicherten Quellen und über nachvollziehbare Methoden (z. B. SMP/E) installiert werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager