+SYS.1.7.A2 Absicherung sicherheitskritischer z/OS-Dienstprogramme (B)

SYS.1.7.A2 Absicherung sicherheitskritischer z/OS-Dienstprogramme (B)

Sicherheitskritische (Dienst-)Programme und Kommandos sowie deren Alias-Namen MÜSSEN mit Rechten auf entsprechende RACF-Profile so geschützt werden, dass sie nur von den dafür vorgesehenen und autorisierten Personen benutzt werden können. Es MUSS sichergestellt sein, dass (Fremd-)Programme nicht unerlaubt installiert werden können. Außerdem DÜRFEN Programme NUR von gesicherten Quellen und über nachvollziehbare Methoden (z. B. SMP/E) installiert werden.

1. Overzicht

Titel Standaard

1.1 Referenties

1.2 Geïdentificeerde eisen

1.3 Gerelateerde regelingen

2. Geïdentificeerde eisen

Eisen
Bron Eis

3. Gerelateerde regelingen

Regelingen
Bron Regelgeving

Gekoppelde issues