+SYS.1.7.A2 Absicherung sicherheitskritischer z/OS-Dienstprogramme (B)
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SYS.1.7.A2 Absicherung sicherheitskritischer z/OS-Dienstprogramme (B)
Sicherheitskritische (Dienst-)Programme und Kommandos sowie deren Alias-Namen MÜSSEN mit Rechten auf entsprechende RACF-Profile so geschützt werden, dass sie nur von den dafür vorgesehenen und autorisierten Personen benutzt werden können. Es MUSS sichergestellt sein, dass (Fremd-)Programme nicht unerlaubt installiert werden können. Außerdem DÜRFEN Programme NUR von gesicherten Quellen und über nachvollziehbare Methoden (z. B. SMP/E) installiert werden.
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Regulations
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Regulations
Regulations
| Source |
Regulation |
Linked Issues
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