+BTR 2.3 Tz 4

BTR 2.3 Tz 4

Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Instituts (einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen) als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute müssen Zinsänderungsrisiken separat bewerten. Beide Perspektiven sind im Rahmen der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse zu adressieren. Alle CET1-Instrumente und sonstigen unbefristeten Eigenmittelinstrumente, die dem Institut zeitlich unbegrenzt und ohne vertraglich festgelegte Kündigungs- oder Rückzahlungstermine zur Verfügung stehen, dürfen nicht in die barwertige Ermittlung der Zinsänderungsrisiken einbezogen werden.

1. Oversigt

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Titel Regulering

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede standarder

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede standarder

Standarder
Kilde Krav
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