+BTR 2.3 Tz 4

BTR 2.3 Tz 4

Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Instituts (einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen) als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute müssen Zinsänderungsrisiken separat bewerten. Beide Perspektiven sind im Rahmen der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse zu adressieren. Alle CET1-Instrumente und sonstigen unbefristeten Eigenmittelinstrumente, die dem Institut zeitlich unbegrenzt und ohne vertraglich festgelegte Kündigungs- oder Rückzahlungstermine zur Verfügung stehen, dürfen nicht in die barwertige Ermittlung der Zinsänderungsrisiken einbezogen werden.

1. Ülevaade

,
Pealkiri Regulatsioon

1.1 Viited

1.2 Tuvastatud nõuded

1.3 Seotud standardid

2. Tuvastatud nõuded

Nõuded
Allikas Nõue

3. Seotud standardid

Standardid
Allikas Nõue
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