+Section 1 Additional Tier 1 items and instruments
---+Artikel 51 Posten des zusätzlichen Kernkapitals
---+Artikel 52 Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
------+Article 52 1.
------+Article 52 2.
---+Artikel 53 Beschränkungen hinsichtlich des Ausfalls von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale von Instrumenten, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten
---+Artikel 54 Herabschreibung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
------+Article 54 1.
------+Article 54 2.
------+Article 54 3.
------+Article 54 4.
------+Article 54 5.
------+Article 54 6.
------+Article 54 7.
---+Artikel 55 Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
|
Section 1 Additional Tier 1 items and instruments
Section 1 Additional Tier 1 items and instruments
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
Artikel 51 Posten des zusätzlichen Kernkapitals
|
Artikel 51
Posten des zusätzlichen Kernkapitals
Die Posten des zusätzlichen Kernkapitals bestehen aus:
a)
Kapitalinstrumenten, die die Voraussetzungen von Artikel 52 Absatz 1 erfüllen;
b)
dem mit den Instrumenten gemäß Buchstabe a verbundenen Agio.
Die unter Buchstabe a genannten Instrumente gelten nicht als Posten des harten Kernkapitals oder des Ergänzungskapitals.
|
|
Artikel 52 Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
|
-
|
|
Artikel 53 Beschränkungen hinsichtlich des Ausfalls von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale von Instrumenten, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten
|
Artikel 53
Beschränkungen hinsichtlich des Ausfalls von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale von Instrumenten, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten
Für die Zwecke von Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe l Ziffer v und Buchstabe o enthalten Bestimmungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals keine
a)
Verpflichtung zur Leistung von Ausschüttungen auf die Instrumente, wenn auf ein vom Institut begebenes Instrument, das gegenüber einem Instrument des zusätzlichen Kernkapitals, einschließlich eines Instruments des harten Kernkapitals, gleich- oder nachrangig ist, eine Ausschüttung geleistet wird,
b)
Verpflichtung zum Ausfall von Ausschüttungen auf Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals, wenn auf die betreffenden Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals keine Ausschüttung geleistet wird,
c)
Verpflichtung, die Auszahlung von Zinsen oder Dividenden durch eine Auszahlung in anderer Form zu ersetzen. Das Institut unterliegt auch nicht anderweitig einer solchen Verpflichtung.
|
|
Artikel 54 Herabschreibung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
|
-
|
|
Artikel 55 Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
|
Artikel 55
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
Wenn hinsichtlich eines Instruments des zusätzlichen Kernkapitals die in Artikel 52 Absatz 1 festgelegten Bedingungen nicht länger erfüllt sind, gilt Folgendes:
a)
das betreffende Instrument gilt mit unmittelbarer Wirkung nicht länger als Instrument des zusätzlichen Kernkapitals,
b)
der Teil des Agios, der mit dem betreffenden Instrument verbunden ist, gilt mit unmittelbarer Wirkung nicht länger als Posten des zusätzlichen Kernkapitals.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|