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+Artikel 72k Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten |
Artikel 72k Berücksichtigungsfähige VerbindlichkeitenArtikel 72k Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten eines Instituts bestehen aus den Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten des Instituts nach den Abzügen gemäß Artikel 72e. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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