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+Artikel 106 Änderung der Richtlinie (EU) 2016/797 |
Artikel 106 Änderung der Richtlinie (EU) 2016/797Artikel 106 Änderung der Richtlinie (EU) 2016/797 In Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/797 wird folgender Absatz angefügt:
„(12)
Beim Erlass von delegierten Rechtsakten nach Absatz 1 und von Durchführungsrechtsakten nach Absatz 11, die sich auf Systeme der künstlichen Intelligenz beziehen, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates (
*5
) handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 jener Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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