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+Artikel 107 Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 |
Artikel 107 Änderung der Verordnung (EU) 2018/858Artikel 107 Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 In Artikel 5 der Verordnung (EU) 2018/858 wird folgender Absatz angefügt:
„(4)
Beim Erlass delegierter Rechtsakte nach Absatz 3, die sich auf Systeme der künstlichen Intelligenz beziehen, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates (
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) handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 jener Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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