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+Artikel 10 Aufbewahrung der beim Transfer übermittelten Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger |
Artikel 10 Aufbewahrung der beim Transfer übermittelten Angaben zum Zahler und zum ZahlungsempfängerArtikel 10 Aufbewahrung der beim Transfer übermittelten Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger Zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister sorgen dafür, dass alle bei einem Geldtransfer erhaltenen Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger mit dem Transfer aufbewahrt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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