+OPS.1.2.2.A10 Erstellung einer Richtlinie für die Nutzung von Archivsystemen (S) [IT-Betrieb]
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OPS.1.2.2.A10 Erstellung einer Richtlinie für die Nutzung von Archivsystemen (S) [IT-Betrieb]
Es SOLLTE sichergestellt werden, dass Mitarbeitende das Archivsystem so benutzen, wie es im Archivierungskonzept vorgesehen ist. Dazu SOLLTE eine Administrations- und eine Benutzungsrichtlinie erstellt werden. Die Administrationsrichtlinie SOLLTE folgende Punkte enthalten: - Festlegung der Verantwortung für Betrieb und Administration,
- Vereinbarungen über Leistungsparameter beim Betrieb (unter anderem Service Level Agreements),
- Modalitäten der Vergabe von Zutritts- und Zugriffsrechten,
- Modalitäten der Vergabe von Zugangsrechten zu den vom Archiv bereitgestellten Diensten,
- Regelungen zum Umgang mit archivierten Daten und Archivmedien,
- Überwachung des Archivsystems und der Umgebungsbedingungen,
- Regelungen zur Datensicherung,
- Regelungen zur Protokollierung sowie
- Trennung von Produzenten und Konsumenten (OAIS-Modell).
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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