+OPS.1.2.2.A10 Erstellung einer Richtlinie für die Nutzung von Archivsystemen (S) [IT-Betrieb]
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OPS.1.2.2.A10 Erstellung einer Richtlinie für die Nutzung von Archivsystemen (S) [IT-Betrieb]
Es SOLLTE sichergestellt werden, dass Mitarbeitende das Archivsystem so benutzen, wie es im Archivierungskonzept vorgesehen ist. Dazu SOLLTE eine Administrations- und eine Benutzungsrichtlinie erstellt werden. Die Administrationsrichtlinie SOLLTE folgende Punkte enthalten: - Festlegung der Verantwortung für Betrieb und Administration,
- Vereinbarungen über Leistungsparameter beim Betrieb (unter anderem Service Level Agreements),
- Modalitäten der Vergabe von Zutritts- und Zugriffsrechten,
- Modalitäten der Vergabe von Zugangsrechten zu den vom Archiv bereitgestellten Diensten,
- Regelungen zum Umgang mit archivierten Daten und Archivmedien,
- Überwachung des Archivsystems und der Umgebungsbedingungen,
- Regelungen zur Datensicherung,
- Regelungen zur Protokollierung sowie
- Trennung von Produzenten und Konsumenten (OAIS-Modell).
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Regulations
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Regulations
Regulations
| Source |
Regulation |
Linked Issues
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