+OPS.1.2.2.A10 Erstellung einer Richtlinie für die Nutzung von Archivsystemen (S) [IT-Betrieb]

OPS.1.2.2.A10 Erstellung einer Richtlinie für die Nutzung von Archivsystemen (S) [IT-Betrieb]

Es SOLLTE sichergestellt werden, dass Mitarbeitende das Archivsystem so benutzen, wie es im Archivierungskonzept vorgesehen ist. Dazu SOLLTE eine Administrations- und eine Benutzungsrichtlinie erstellt werden. Die Administrationsrichtlinie SOLLTE folgende Punkte enthalten:

  • Festlegung der Verantwortung für Betrieb und Administration,
  • Vereinbarungen über Leistungsparameter beim Betrieb (unter anderem Service Level Agreements),
  • Modalitäten der Vergabe von Zutritts- und Zugriffsrechten,
  • Modalitäten der Vergabe von Zugangsrechten zu den vom Archiv bereitgestellten Diensten,
  • Regelungen zum Umgang mit archivierten Daten und Archivmedien,
  • Überwachung des Archivsystems und der Umgebungsbedingungen,
  • Regelungen zur Datensicherung,
  • Regelungen zur Protokollierung sowie
  • Trennung von Produzenten und Konsumenten (OAIS-Modell).

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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