+OPS.2.3.A2 Verfolgung eines risikoorientierten Ansatzes im Auslagerungsmanagement (B)

OPS.2.3.A2 Verfolgung eines risikoorientierten Ansatzes im Auslagerungsmanagement (B)

Für Prozesse, die potenziell ausgelagert werden sollen, MUSS risikoorientiert betrachtet und entschieden werden, ob diese ausgelagert werden können. Für diese Bewertung SOLLTEN die Anforderungsprofile als Grundlage genutzt werden. Wenn der Prozess ausgelagert wird, SOLLTE das Resultat im Auslagerungsregister abgelegt werden. Um Änderungen an Prozessen oder der Gefährdungslage zu berücksichtigen, MÜSSEN in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen die ausgelagerten Prozesse erneut risikoorientiert betrachtet werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge