+OPS.2.3.A2 Verfolgung eines risikoorientierten Ansatzes im Auslagerungsmanagement (B)

OPS.2.3.A2 Verfolgung eines risikoorientierten Ansatzes im Auslagerungsmanagement (B)

Für Prozesse, die potenziell ausgelagert werden sollen, MUSS risikoorientiert betrachtet und entschieden werden, ob diese ausgelagert werden können. Für diese Bewertung SOLLTEN die Anforderungsprofile als Grundlage genutzt werden. Wenn der Prozess ausgelagert wird, SOLLTE das Resultat im Auslagerungsregister abgelegt werden. Um Änderungen an Prozessen oder der Gefährdungslage zu berücksichtigen, MÜSSEN in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen die ausgelagerten Prozesse erneut risikoorientiert betrachtet werden.

1. Pārskats

Nosaukums Standarts

1.1 Atsauces

1.2 Identificētās prasības

1.3 Saistītie tiesību akti

2. Identificētās prasības

Prasības
Avots Prasība

3. Saistītie tiesību akti

Tiesību akti
Avots Regulējums

Saistītie uzdevumi