+OPS.2.3.A2 Verfolgung eines risikoorientierten Ansatzes im Auslagerungsmanagement (B)
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OPS.2.3.A2 Verfolgung eines risikoorientierten Ansatzes im Auslagerungsmanagement (B)
Für Prozesse, die potenziell ausgelagert werden sollen, MUSS risikoorientiert betrachtet und entschieden werden, ob diese ausgelagert werden können. Für diese Bewertung SOLLTEN die Anforderungsprofile als Grundlage genutzt werden. Wenn der Prozess ausgelagert wird, SOLLTE das Resultat im Auslagerungsregister abgelegt werden. Um Änderungen an Prozessen oder der Gefährdungslage zu berücksichtigen, MÜSSEN in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen die ausgelagerten Prozesse erneut risikoorientiert betrachtet werden.
1. Apžvalga
1.1 Nuorodos
1.2 Nustatyti reikalavimai
1.3 Susiję teisės aktai
2. Nustatyti reikalavimai
Reikalavimai
| Šaltinis |
Reikalavimas |
3. Susiję teisės aktai
Teisės aktai
| Šaltinis |
Reguliavimas |
Susietos užduotys
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