+DER.2.2.A4 Festlegung von Schnittstellen zum Krisen- und Notfallmanagement (S)
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DER.2.2.A4 Festlegung von Schnittstellen zum Krisen- und Notfallmanagement (S)
Die Schnittstellen zwischen IT-forensischen Untersuchungen und dem Krisen- und Notfallmanagement SOLLTEN definiert und dokumentiert werden. Hierzu SOLLTE geregelt werden, welche Mitarbeitenden für welche Aufgaben verantwortlich sind und wie mit ihnen kommuniziert werden soll. Darüber hinaus SOLLTE sichergestellt werden, dass die zuständigen Kontaktpersonen stets erreichbar sind.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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