+DER.2.2.A4 Festlegung von Schnittstellen zum Krisen- und Notfallmanagement (S)

DER.2.2.A4 Festlegung von Schnittstellen zum Krisen- und Notfallmanagement (S)

Die Schnittstellen zwischen IT-forensischen Untersuchungen und dem Krisen- und Notfallmanagement SOLLTEN definiert und dokumentiert werden. Hierzu SOLLTE geregelt werden, welche Mitarbeitenden für welche Aufgaben verantwortlich sind und wie mit ihnen kommuniziert werden soll. Darüber hinaus SOLLTE sichergestellt werden, dass die zuständigen Kontaktpersonen stets erreichbar sind.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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