+DER.2.2.A4 Festlegung von Schnittstellen zum Krisen- und Notfallmanagement (S)

DER.2.2.A4 Festlegung von Schnittstellen zum Krisen- und Notfallmanagement (S)

Die Schnittstellen zwischen IT-forensischen Untersuchungen und dem Krisen- und Notfallmanagement SOLLTEN definiert und dokumentiert werden. Hierzu SOLLTE geregelt werden, welche Mitarbeitenden für welche Aufgaben verantwortlich sind und wie mit ihnen kommuniziert werden soll. Darüber hinaus SOLLTE sichergestellt werden, dass die zuständigen Kontaktpersonen stets erreichbar sind.

1. Översikt

Rubrik Standard

1.1 Referenser

1.2 Identifierade krav

1.3 Relaterade regleringar

2. Identifierade krav

Krav
Källa Krav

3. Relaterade regleringar

Regleringar
Källa Reglering

Länkade ärenden