+DER.2.2.A11 Dokumentation der Beweissicherung (S) [Fachverantwortliche]

DER.2.2.A11 Dokumentation der Beweissicherung (S) [Fachverantwortliche]

Wenn Beweise forensisch gesichert werden, SOLLTEN alle durchgeführten Schritte dokumentiert werden. Die Dokumentation SOLLTE lückenlos nachweisen, wie mit den gesicherten Originalbeweismitteln umgegangen wurde. Auch SOLLTE dokumentiert werden, welche Methoden eingesetzt wurden und warum sich die Verantwortlichen dafür entschieden haben.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.37 Abstreiten von Handlungen