+DER.2.2.A11 Dokumentation der Beweissicherung (S) [Fachverantwortliche]

DER.2.2.A11 Dokumentation der Beweissicherung (S) [Fachverantwortliche]

Wenn Beweise forensisch gesichert werden, SOLLTEN alle durchgeführten Schritte dokumentiert werden. Die Dokumentation SOLLTE lückenlos nachweisen, wie mit den gesicherten Originalbeweismitteln umgegangen wurde. Auch SOLLTE dokumentiert werden, welche Methoden eingesetzt wurden und warum sich die Verantwortlichen dafür entschieden haben.

1. Overview

Summary Standard

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation

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blocks G 0.37 Abstreiten von Handlungen