+DER.2.2.A11 Dokumentation der Beweissicherung (S) [Fachverantwortliche]
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DER.2.2.A11 Dokumentation der Beweissicherung (S) [Fachverantwortliche]
Wenn Beweise forensisch gesichert werden, SOLLTEN alle durchgeführten Schritte dokumentiert werden. Die Dokumentation SOLLTE lückenlos nachweisen, wie mit den gesicherten Originalbeweismitteln umgegangen wurde. Auch SOLLTE dokumentiert werden, welche Methoden eingesetzt wurden und warum sich die Verantwortlichen dafür entschieden haben.
1. Pregled
1.1 Sklici
1.2 Ugotovljene zahteve
1.3 Povezani predpisi
2. Ugotovljene zahteve
3. Povezani predpisi
Povezane zadeve
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