+APP.5.4.A11 Sicherstellung der Verfügbarkeit von Kommunikationsdiensten (H)

APP.5.4.A11 Sicherstellung der Verfügbarkeit von Kommunikationsdiensten (H)

Die Verfügbarkeit von UCC-Diensten SOLLTE insbesondere durch folgende technische Maßnahmen sichergestellt werden:

  • redundante Auslegung zentraler Server und Dienste
  • Benutzung von Call Admission Control (CAC) zur Qualitätssicherung von Telefonie und Video-Diensten
  • möglichst autark funktionierende UCC-Dienste

Darüber hinaus SOLLTE bei Cloud-basierten UCC-Diensten der Cloud-Provider sowie der Internet-Provider ausfallsicher an das eigene Netz angebunden werden.

Zudem SOLLTE ein SIP-Provider, der Rufnummern bereitstellt und den Übergang ins öffentliche Telefonnetz bildet, hochverfügbar an das eigene Netz angebunden werden.

Die Verfügbarkeit SOLLTE durch ein Monitoring der UCC-Dienste überwacht werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge