+SYS.1.7.A20 Stilllegung von z/OS-Systemen (S)

SYS.1.7.A20 Stilllegung von z/OS-Systemen (S)

Bei der Stilllegung von z/OS-Systemen SOLLTEN andere z/OS-Systeme, Verbünde und Verwaltungssysteme so angepasst werden, dass sie nicht mehr auf das stillgelegte System verweisen. Auch die Auswirkungen auf die Software-Lizenzen SOLLTEN berücksichtigt werden.

Datenträger, die vertrauliche Daten enthalten, SOLLTEN so gelöscht werden, dass ihr Inhalt nicht mehr reproduziert werden kann. Für den Fall, dass defekte Datenträger durch das herstellende Unternehmen ausgetauscht werden, SOLLTE vertraglich vereinbart sein, dass diese Festplatten sicher vernichtet oder so gelöscht werden, dass ihr Inhalt nicht mehr reproduziert werden kann.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge