+SYS.1.7.A20 Stilllegung von z/OS-Systemen (S)

SYS.1.7.A20 Stilllegung von z/OS-Systemen (S)

Bei der Stilllegung von z/OS-Systemen SOLLTEN andere z/OS-Systeme, Verbünde und Verwaltungssysteme so angepasst werden, dass sie nicht mehr auf das stillgelegte System verweisen. Auch die Auswirkungen auf die Software-Lizenzen SOLLTEN berücksichtigt werden.

Datenträger, die vertrauliche Daten enthalten, SOLLTEN so gelöscht werden, dass ihr Inhalt nicht mehr reproduziert werden kann. Für den Fall, dass defekte Datenträger durch das herstellende Unternehmen ausgetauscht werden, SOLLTE vertraglich vereinbart sein, dass diese Festplatten sicher vernichtet oder so gelöscht werden, dass ihr Inhalt nicht mehr reproduziert werden kann.

1. Panoramica

Titolo Standard

1.1 Riferimenti

1.2 Requisiti identificati

1.3 Regolamentazioni correlate

2. Requisiti identificati

Requisiti
Fonte Requisito

3. Regolamentazioni correlate

Regolamentazioni
Fonte Regolamentazione

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