+SYS.1.7.A20 Stilllegung von z/OS-Systemen (S)

SYS.1.7.A20 Stilllegung von z/OS-Systemen (S)

Bei der Stilllegung von z/OS-Systemen SOLLTEN andere z/OS-Systeme, Verbünde und Verwaltungssysteme so angepasst werden, dass sie nicht mehr auf das stillgelegte System verweisen. Auch die Auswirkungen auf die Software-Lizenzen SOLLTEN berücksichtigt werden.

Datenträger, die vertrauliche Daten enthalten, SOLLTEN so gelöscht werden, dass ihr Inhalt nicht mehr reproduziert werden kann. Für den Fall, dass defekte Datenträger durch das herstellende Unternehmen ausgetauscht werden, SOLLTE vertraglich vereinbart sein, dass diese Festplatten sicher vernichtet oder so gelöscht werden, dass ihr Inhalt nicht mehr reproduziert werden kann.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager