+2. Scope and level of application
---+1. Die zuständigen Behörden sollten von den Instituten die Einhaltung der in diesen sVaR-Leitlinien …
---+2. Diese Leitlinien sollten für Institute gelten, die zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen …
---+3. Sofern in diesen Leitlinien keine anderslautenden Regelungen enthalten sind, sollten sie für …

2. Scope and level of application

2. Scope and level of application

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Die zuständigen Behörden sollten von den Instituten die Einhaltung der in diesen sVaR-Leitlinien …

Die zuständigen Behörden sollten von den Instituten die Einhaltung der in diesen sVaR-Leitlinien verankerten Bestimmungen verlangen.

2. Diese Leitlinien sollten für Institute gelten, die zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen …

Diese Leitlinien sollten für Institute gelten, die zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken im Handelsbuch einen internen Modellansatz (IMA) nutzen.

3. Sofern in diesen Leitlinien keine anderslautenden Regelungen enthalten sind, sollten sie für …

Sofern in diesen Leitlinien keine anderslautenden Regelungen enthalten sind, sollten sie für Institute auf der Ebene gelten, auf der die Nutzung des Modells von der jeweils zuständigen Behörde genehmigt wurde (d.h. Einzelebene und/oder konsolidierte Ebene).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/