+2. Das Institut sollte in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen, dass sein Portfolio an dem für …
|
2. Das Institut sollte in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen, dass sein Portfolio an dem für …
Das Institut sollte in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen, dass sein Portfolio an dem für die Berechnung des IRC-Wertes gewählten Tag repräsentativ für das in der Woche gehaltene Portfolio ist und dass der gewählte Tag bei wöchentlicher Berechnung zu keiner systematischen Unterschätzung der IRC-Werte führt. Titel III – Schlussbestimmungen und Umsetzung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|