+Anreizfaktor für langfristige Zurückbehaltung
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Anreizfaktor für langfristige Zurückbehaltung
Für die für fünf Jahre zurückbehaltenen 20 000 EUR beträgt der Anreizfaktor 10 %. Für die für sechs Jahre zurückbehaltenen 10 000 EUR beträgt der Anreizfaktor 14 % (10 % + 4 % für jedes zusätzlich volle Jahr).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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