+variablen und dem festen Bestandteil der Vergütung werden wie folgt berechnet:

variablen und dem festen Bestandteil der Vergütung werden wie folgt berechnet:

Der Betrag der variablen Vergütung, der abgezinst werden kann, weil er in für mindestens fünf Jahre zurückbehaltenen Instrumenten ausgezahlt wird, beträgt 37 500 EUR. Es wurden jedoch andere Diskontfaktoren (oder die im Kasten weiter oben aufgeführte Formel für den Gegenwartswert) verwendet, weil dieser Betrag anteilig über einen Zeitraum von sechs Jahren zum festen Anspruch wird. Der abgezinste Anteil der variablen Vergütung beträgt insgesamt 21 457,07 EUR, sodass der Gesamtbetrag der variablen Vergütung für die Zwecke der Berechnung des Verhältnisses zwischen der variablen und der festen Vergütung 133 957,07 EUR beträgt (150 000 – 37 500 + 21 457,07). Das Verhältnis zwischen dem variablen und dem festen Bestandteil der Gesamtvergütung beträgt in diesem Beispiel (133 957,07/135 000)*100 = 99,23 %.

Vergleich der Wirkung des Diskontsatzes bei anteiligem Bezog und vollständigem Bezug nach

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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