+Beispiel 2
---+Inflationsfaktor (i)
---+Faktor für öffentliche Anleihen in der EU (g)
---+Anreizfaktor für langfristige Zurückbehaltung (id)
---+Wartezeit (n)
---+Werten:
---+variablen und dem festen Bestandteil der Vergütung werden wie folgt berechnet:

Beispiel 2

In einem Mitgliedstaat möchte das Institut einem Mitarbeiter (identifiziert als Person, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts auswirkt), der eine feste Vergütung von 135 000 EUR erhält, einen Betrag von 150 000 EUR als variable Vergütung gewähren. In Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU durch den Mitgliedstaat (Höchstanteil von 25 %), die Genehmigung eines Verhältnisses von mehr als 1:1 durch die Anteilseigner (nicht genehmigt) und das Leistungsjahr (2014) wird von den gleichen Annahmen ausgegangen wie in Beispiel 1. Die variable Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:

  •  60 % der gesamten variablen Vergütung, d. h. 90 000 EUR, werden für sechs Jahre zurückbehalten und der Anspruch darauf wird über diesen Zeitraum anteilig erworben.
  •  Von der oben genannten für sechs Jahre zurückbehaltenen variablen Vergütung werden 37 500 EUR in Instrumenten ausgezahlt. Das bedeutet, dass jedes Jahr ein in Instrumenten gezahlter Betrag von 6 250 EUR zu einem festen Anspruch wird.

Bei diesem Beispiel wird ein zeitanteiliger Bezug betrachtet. Der Diskontsatz kann auf maximal 25 % der gesamten variablen Vergütung angewandt werden, sofern diese in für mindestens fünf Jahre zurückbehaltenen Instrumenten ausgezahlt wird.

Abbildung 1: Grafische Darstellung der Zurückbehaltungsregelungen und der Anwendung des Diskontsatzes auf die in Instrumenten gewährte variable Vergütung mit Streckung der Ansprüche und anteiliger Zuteilung über sechs Jahre.

Z u r I ü c k b e h a l t un g s z e i t r a u m Z u t e il g e n J a h r n m V o r a u s b e z a h l t e r T e il variablenVergütung

un

variable

Vergütung ZeitanteiligerBezugder fürsechsJahrezurückbehaltenen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Inflationsfaktor (i)

Die aktuellste verfügbare HVPI-Rate für diesen Mitgliedstaat beträgt 2 %.

Faktor für öffentliche Anleihen in der EU (g)

Der aktuellste von Eurostat veröffentlichte verfügbare Durchschnittszinssatz für langfristige öffentliche Anleihen in der EU beträgt 2,73 %.

Anreizfaktor für langfristige Zurückbehaltung (id)

Für einen Zurückbehaltungszeitraum von 6 Jahren beträgt der Anreizfaktor 10 % + 4% = 14%.

Wartezeit (n)

Ein anteiliger Bezug des Anteils der variablen Vergütung, der in für sechs Jahre zurückbehaltenen Instrumenten ausgezahlt wird, bedeutet, dass jedes Jahr 6 250 EUR zu einem festen Anspruch werden. Daher beträgt die Formel für den Diskontsatz für die Dauer der Wartezeit n=1 für die Summe von 6 250 EUR, die nach dem ersten Jahr zu einem festen Anspruch wird, n=2 für den Anteil, der nach zwei Jahren zu einem festen Anspruch wird, n=3 für den Anteil, bei dem dies nach drei Jahren geschieht und so weiter bis zu n=6.

Die abgezinste variable Vergütung für Beispiel 2 wird wie folgt berechnet:

In diesem Beispiel werden 37 000 EUR, also 25 % der gesamten variablen Vergütung, in Instrumenten ausgezahlt, die für mindestens fünf Jahre zurückbehalten werden und abgezinst werden können. Der abgezinste Wert der für sechs Jahre zurückbehaltenen variablen Vergütung in Höhe von 37 500 EUR mit zeitanteilig erworbenen festen Ansprüchen ergibt sich aus den folgenden sechs

Werten:

6 250 ( 1+0 . 02+0 . 0273+0 . 14 ) = 1 5 264,04

6 250 ( 1+0 . 02+0 . 0273+0 . 14 ) = 2 4 433,63

6 250 ( 1+0 . 02+0 . 0273+0 . 14 ) = 3 3 734,21

6 250 ( 1+0 . 02+0 . 0273+0 . 14 ) = 4 3 145,13

6 250 ( 1+0 . 02+0 . 0273+0 . 14 ) = 5 2 648,97

6 250 ( 1+0 . 02+0 . 0273+0 . 14 ) = 6 2 231,09

Die Summe der abgezinsten variablen Vergütung beträgt 21 457,07 EUR (5 264,04 + 4 433,63 + 3 734,21 + 3 145,13 + 2 648,97 + 2 231,09). Im Falle eines anteiligen Bezugs kann die Berechnung auch unter Verwendung der Formel für den Gegenwartswert erfolgen:

𝑛 ( 𝑟 − 1) 𝑑𝑣𝑟 = 𝑣𝑟𝑝𝑟∗ 𝑛 dvr = abgezinste 𝑟 variable ∗ ( 𝑟− 1) Vergütung

vrpr = anteiliger Betrag der variablen Vergütung (im obigen Beispiel 6 250 EUR)

r = 1+i+g+id (i= Inflationsrate; g = Zinssatz für öffentliche Anleihen, id = Anreizfaktor Zurückbehaltung)

n = Wartezeit in Jahren

Die gesamte variable Vergütung für die Zwecke der Berechnung des Verhältnisses zwischen dem variablen und dem festen Bestandteil der Vergütung sowie das Verhältnis zwischen dem

variablen und dem festen Bestandteil der Vergütung werden wie folgt berechnet:

Der Betrag der variablen Vergütung, der abgezinst werden kann, weil er in für mindestens fünf Jahre zurückbehaltenen Instrumenten ausgezahlt wird, beträgt 37 500 EUR. Es wurden jedoch andere Diskontfaktoren (oder die im Kasten weiter oben aufgeführte Formel für den Gegenwartswert) verwendet, weil dieser Betrag anteilig über einen Zeitraum von sechs Jahren zum festen Anspruch wird. Der abgezinste Anteil der variablen Vergütung beträgt insgesamt 21 457,07 EUR, sodass der Gesamtbetrag der variablen Vergütung für die Zwecke der Berechnung des Verhältnisses zwischen der variablen und der festen Vergütung 133 957,07 EUR beträgt (150 000 – 37 500 + 21 457,07). Das Verhältnis zwischen dem variablen und dem festen Bestandteil der Gesamtvergütung beträgt in diesem Beispiel (133 957,07/135 000)*100 = 99,23 %.

Vergleich der Wirkung des Diskontsatzes bei anteiligem Bezog und vollständigem Bezug nach

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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