+1. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob eine Transaktion strukturelle Merkmale aufweist …
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1. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob eine Transaktion strukturelle Merkmale aufweist …
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob eine Transaktion strukturelle Merkmale aufweist, welche die geltend gemachte Kreditr isikoübertragung auf Dritte untergraben könnten. Dazu zählen Merkmale wie Kündigungsrechte oder sonstige vertragliche Vereinbarungen, die im Falle von traditionellen Verbriefungen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Vermögenswerte erneut in die Bilanz des Originators aufgenommen werden, oder im Falle von synthetischen Verbriefungen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Kreditbesicherung vor der Fälligkeit der Transaktion endet.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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