+3. Um jegliche Unsicherheiten zu vermeiden, sollten die zuständigen Behörden zudem bei …

3. Um jegliche Unsicherheiten zu vermeiden, sollten die zuständigen Behörden zudem bei …

Um jegliche Unsicherheiten zu vermeiden, sollten die zuständigen Behörden zudem bei traditionellen Verbriefungen sämtliche Optionen, die Anlegern in Verbriefungen gewährt werden, als hinderlich für das Erreichen einer tatsächlichen Kreditr isikoübertragung durch einen Originator betrachten; ausgenommen hiervon sind Optionen, die nur im Falle einer Vertragsverletzung durch den Originator ausgeübt werden können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/