+1. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob der Originator über geeignete interne Grundsätze für …
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1. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob der Originator über geeignete interne Grundsätze für …
Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob der Originator über geeignete interne Grundsätze für die Durchführung einer eigenen Bewertung der Kreditr isikoübertragung und ÜSR verfügt. In diesem Rahmen sollte nicht nur eine anfängliche Bewertung der Transaktion zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem der Originator erstmals den Ausschluss verbriefter Risikopositionen von der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und gegebenenfalls der erwarteten Verlustbeträge beantragt, sondern auch eine regelmäßige Bewertung der ÜSR während der Laufzeit der Transaktion in Erwägung gezogen werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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